jail cells 429638 1920
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Nachdem ein 38-jähriger Heidesheimer am Silvestertag (31.12.2020) bereits gegen Mittag seine ein Jahr ältere Ehefrau bedroht und verletzt hatte, musst er den Jahreswechsel in einer Gewahrsamszelle verbringen.


Zuvor hatte der 38-jährige sie am Mittag im Verlauf eines Streites bedroht und leicht verletzt. Um sich gegen die häusliche Gewalt zur Wehr zu setzen, rief die 39-jährige Ehefrau die Polizei zur Hilfe.

Im Rahmen der Aufnahme des Sachverhaltes durch die Polizei ergab sich zudem der Verdacht, dass der Mann kurze Zeit zuvor mit seinem PKW gefahren war, obwohl er infolge seiner Alkoholisierung von über 2 Promille absolut fahruntüchtig war. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Blutentnahme durch einen Arzt und die Sicherstellung des Führerscheins des Beschuldigten.

Ehemann ignorierte polizeiliche Verfügung

Um die Ehefrau zu schützen, wurde eine polizeiliche Verfügung zum Schutz vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen ausgestellt, wonach sich der Mann seiner Ehefrau vorübergehend nicht nähern darf. Entgegen dieser Verfügung erschien der Mann jedoch wenige Zeit später erneut bei seiner Ehefrau, woraufhin diese erneut die Polizei rief. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und durch eine Richterin angehört. Diese ordnete die Ingewahrsamnahme bis zum nächsten Morgen an. Der Mann verbrachte den Jahreswechsel somit in der Gewahrsamszelle.

Gegen den 38-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Bedrohung, Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die polizeiliche Verfügung eröffnet. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 3000 EUR.