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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Das hessische Landesamt für Denkmalpflege plant für die in Gustavsburg unter Denkmalschutz stehende Cramer-Klett-Siedlung einen Gestaltungsleitfaden. Da dieser allerdings schon vor vielen Jahren veröffentlicht werden sollte, fragen sich viele Anwohner warum dies gerade jetzt in Angriff genommen wird und welche Vor- und Nachteile dies für die Eigentümer mit sich bringt. Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit auch der beheimatete Förderverein der Cramer-Klett-Siedlung.


Wohnverhältnisse knapp bemessen und nicht barrierefrei

Die Cramer-Klett-Siedlung im Stadtteil Gustavsburg entstand zwischen 1896 und 1906 im Rahmen der Industrialisierung und der damit verbundene Wohnraumschaffung. Der Wohnraum in den Siedlungshäusern ist mit 40 bis 90 Quadratmetern zu heutigen üblichen Wohnverhältnissen sehr knapp bemessen. Die Bausubstanz der Gebäude mit teilweise feuchten Mauern, einer unzureichenden Schall- und Wärmedämmung, sind weder altersgerecht noch barrierefrei.

Bewohner wünschen sich Gartenhäuser und Pavillons

Die Wünsche der heutigen Bewohner, die engen räumlichen Verhältnisse durch Gartenhäuser und Pavillons zu kompensieren und für die zunehmende Motorisierung befestigte Parkplätze zu schaffen, erhöhen den Druck auf das Denkmalamt Groß-Gerau, sowie dem Landesamtes für Denkmalpflege. Dazu kommt das vielfältige Angebot von Baumärkten, sodass ein Gestaltungsleitfaden für die Verwendung geeigneter Materialien und Farbkonzepte für die Häuser und Gärten grundsätzlich hilfreich wäre und der Qualifizierung der Gustavsburger Siedlung dient.

„Der Gestaltungsleitfaden wäre aber auch eine Chance modernen Elementen zu adaptieren, um mögliche Defizite wie beispielsweise fehlende Vordächer, die in früheren Jahren entfernt wurden, zu kompensieren“, so der Vereinsvorsitzende Matthias Welniak.



Zusammenarbeit wird vom Förderverein angestrebt

Seit dem Erfahren des Erarbeitungsprozess, bekundet der Förderverein nach eigener Aussage gegenüber dem Landesamt für Denkmalpflege das Interesse, die Erarbeitung zu unterstützen und dafür auch Wünsche oder Materialvorschläge der heutigen Eigentümer zu berücksichtigen. Es sollte ein Miteinander, nicht Gegeneinander erreicht werden, für einen später erfolgreichen und akzeptierten Leitfaden. Jedoch gab es nach Angaben des Fördervereins bislang vom Landesamt für Denkmalpflege keinerlei Bestrebung.

„Nach unserem Wissensstand, ist die Veröffentlichung des Gestaltungsleitfaden bereits für Ende 2021 geplant. Jedoch ist weiterhin nicht vorgesehen das sich Eigentümer in irgendeiner Form miteinbringen dürfen, welches wir kritisieren“, so die stellvertretende Vorsitzende Susanne Seebeck.

Zukünftig barrierefreies Wohnen als Ziel

Ein weiteres wichtiges Ziel für den Förderverein ist es, neben der gemeinsamen Erarbeitung eines Gestaltungsleitfaden, ein Gesamtkonzept mit einem zukünftigen barrierefreien Wohnen zu realisieren, welches nicht nur moderne Anforderung mit sensibler Erhaltung der Originalsubstanz, sondern auch entsprechende Fördermittelzuwendung für festgelegte Bauvorhaben berücksichtigt.