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Budenheim | Bürgermeister Hinz gibt auf der Webseite der Gemeinde Budenheim eine Erklärung über die Haftung für eine Altlast ab. Die Budenheimer Grünen widersprechen dem. Auch BYC liegt eine gegenteilige Information vor.


Hintergrund zur Haftungsfrage

Auf der Industriebrache des Dyckerhoff-Geländes in Budenheim befinden sich zwei im Altlastenkataster eingetragenen Standorte. Das Areal soll nun bebaut werden. BYC berichtete hierüber bereits. Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Investor und der Gemeinde sowie in veröffentlichten Informationen spielte das Thema Haftung für einen der Altlastenstandorte (Altablagerung) immer wieder eine Rolle.

Stellungnahme des Bürgermeisters

Am 16.03.2021 veröffentlichte Bürgermeiste Hinz in einer Stellungnahme zum Thema: „Die Gemeinde ist auf der ehemaligen Bürgermeisterdeponie Verursacher von Ablagerungen, sodass mit einer Haftung unsererseits, zumindest anteilig, zu rechnen ist. Bitte lassen Sie uns dies kostenneutral für die Gemeinde Budenheim gestalten, in dem wir die Störerhaftung in einem städtebaulichen Vertrag auf den Käufer abtreten.“

Mitteilung der GRÜNEN Budenheim

In einer Pressemitteilung teilen die Grünen Budenheim hierzu mit, dass sie die Aussage von Bürgermeister Hinz hierzu nicht nur problematisch und völlig unverständlich finden, sondern sie auch für juristisch unverantwortlich halten. Die zuständige Behörde SGD Süd hätte hierzu auf eine Anfrage der Grünen geantwortet: „Generell können Sanierungspflichtige gemäß §4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück oder der frühere Eigentümer herangezogen werden. Wer jedoch letztendlich als Sanierungspfichtiger herangezogen wird, bedarf im Einzelfall einer tiefgreifenden juristischen Prüfung.“

Nach bisherigem Kenntnisstand der Grünen gäbe es bisher keine Belege dafür, ob und in welchem Umfang und mit wessen Einwilligung und gegebenenfalls zu welchen vertraglichen Konditionen Ablagerungen auf dem Dyckerhoff-Gelände und vor allem von wem vorgenommen wurde. Dies zu prüfen wurde nach Antrag der Grünen im November 2020 einstimmig im Gemeinderat beschlossen. Das Ergebnis dieser Prüfung stehe bis heute noch aus. In einer gemeinsamen Beratung von Vertretern der Verwaltung, des Gemeinderates und dem Rechtsbeistand der Gemeinde, Rechtsanwalt Dr. Datzert, hätte dieser die Auffassung vertreten, dass eine Haftung der Gemeinde sehr unwahrscheinlich sei.

Die Aussage von Bürgermeister Hinz sei daher unverantwortlich und könne in einem Gerichtsverfahren zur Ermittlung der Störerhaftung gegen die Gemeinde verwendet werden.

Antwort des Bürgermeisters zur Haftung

Auf eine Anfrage an den Bürgermeister, die BYC bereits im Februar stellte, antwortete Bürgermeister Hinz am 25.02.2021, dass es mehr als fraglich sei, ob eine solche „Bürgermeisterdeponie“ überhaupt bestanden hätte und wer der Betreiber dieser war, sofern sie offiziell war. „Des Weiteren gilt es belastbar zu prüfen, ob nicht Privatpersonen rechtswidrig und ohne Kenntnis, Zustimmung oder gar Genehmigung des Eigentümers ihren Abfall entsorgt haben. Es muss somit verlässlich und rechtlich belastbar geprüft werden, wer überhaupt de iure als Verursacher in Frage kommt. Solange gilt vor allem, dass man den rechtlichen Bestimmungen, beispielsweise denen des BBodSchG, folgen muss. Diese sehen, sofern der Verursacher nicht klar ausgemacht werden kann, den Eigentümer in der Pflicht, zu dekontaminieren. Fakt ist: – Dass die Gemeinde als Verursacherin gilt, ist nicht hinreichend belegt und bedarf der juristischen Klärung. – Wenn der Verursacher nicht ausgemacht werden kann, haftet der Eigentümer (aktuell: „Dyckerhoff“). – Der Investor würde dieses Risiko durch seine Eigentümerstellung übernehmen und zusätzlich durch die Bodenaufbereitung und die Versiegelung der Fläche.“ „Diese Thematik wurde vorrangig vom Investor zur Sprache gebracht, welcher dies gegenenfalls auch als ‚Verhandlungsposition‘ versteht.“

Eine juristische Prüfung der Haftung war bis zu einer vorherigen Antwort von Bürgermeister Hinz vom 19.02.2021 nicht beauftragt.

Weiterer Kritikpunkt der Grünen

Die Grünen informieren über einen weiteren Kritikpunkt. In der Mitteilung des Bürgermeisters teilt dieser ebenfalls mit: „Sie finden viele relevante Informationen und einen Faktencheck auch auf der Internetseite des Investors“. Nach Meinung der Grünen würde Transparenz für den Bürger nicht dadurch hergestellt, dass man einseitig auf die Argumente der Gegenseite verweisen würde.

Aussage des Bürgermeisters zur Information bezüglich des Dyckerhoff-Projektes

In der letzten virtuellen Abendsprechstunde teilte Bürgermeister Hinz mit, dass umfassende Informationen und ein Faktencheck auf der Seite der Gemeinde veröffentlicht werden. Dass hier lediglich auf bereits veröffentlichte Informationen des Investors verwiesen wird, kam hier nicht zum Ausdruck.

 

UPDATE: Nach Veröffentlichung dieses Artikels wurde die Stellungnahme des Bürgermeisters kommentarlos von der Webseite der Gemeinde Budenheim entfernt.

Screenshot: Mitteilung auf Webseite der Gemeinde Budenheim vom 16.03.2021