StartBlaulicht BundesweitGrenzkontrolle Ludwigsdorf: Chef begleicht Strafbefehl und verhindert Haft

Grenzkontrolle Ludwigsdorf: Chef begleicht Strafbefehl und verhindert Haft

Ein Arbeitgeber verhinderte am Sonntag die Inhaftierung seines Angestellten durch die sofortige Zahlung einer offenen Geldstrafe

Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Maßnahmen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der BAB 4 hat die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf am vergangenen Wochenende insgesamt 25 Fahndungstreffer festgestellt. In den meisten Fällen dienten die polizeilichen Notierungen lediglich der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift zur Durchführung weiterer Strafverfahren. Nachdem die betroffenen Personen ihre aktuelle Wohnanschrift bei den zuständigen Beamten angegeben hatten konnten sie ihre Reise fortsetzen.

-Werbeanzeige-

Ein besonderer Fall bei einer Grenzkontrolle Ludwigsdorf

Besonders in Erinnerung bleiben dürfte den Einsatzkräften jedoch der Fall eines 24-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Bei seiner Überprüfung am Sonntag gegen 9 Uhr morgens bei der Grenzkontrolle Ludwigsdorf an der Autobahn stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg vorlag. Der Hintergrund dieser behördlichen Fahndung war eine vorherige Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. Da der junge Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 5.482 Euro nicht selbst aufbringen konnte drohte ihm die sofortige Inhaftierung.

Der Arbeitgeber zahlt die hohe Geldstrafe

Die entscheidende Wende in diesem Sachverhalt brachte schließlich ein Anruf bei seinem deutschen Arbeitgeber. Der Chef erschien persönlich gegen Mittag bei der Dienststelle und zahlte den vollständigen Betrag direkt an die Beamten. Er beglich damit den offenen Strafbefehl und verhinderte ein längeres Fehlen seines Mitarbeiters. Nach dem Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Dienststelle gemeinsam mit seinem Arbeitgeber wieder verlassen und seine Reise fortsetzen.

-Werbeanzeige-