csm GPR Eingang mit Zweig d6f6155913 e1658845070341
csm GPR Eingang mit Zweig d6f6155913 e1658845070341

Ab dem 01.08.2022 gilt im GPR Klinikum eine neue Besuchsregelung. Patienten können innerhalb der ersten sechs Tage ihres Krankenhausaufenthalts an zwei Tagen von einer einzelnen Person besucht werde. Ab dem 7. Tag des Aufenthalts ist täglich ein Besuch durch eine einzelne Person möglich. Die Besuchszeit beträgt maximal eine Stunde. Besuche können in der Zeit von 15 Uhr bis 18 Uhr stattfinden. Kinder ab sieben Jahren zählen voll als eine Person. Kinder bis 6 Jahren werden nicht gezählt. Patienten auf der Kinderstation dürfen leider nur von den Eltern besucht werden.


Eine familieninterne Abstimmung wird dringend empfohlen

Alle Besucher stationärer Patienten müssen ausnahmslos (auch Kinder ab sieben Jahren) ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) am Eingang vorlegen. Für Besucher ist ein separater Seiteneingang ausgewiesen, der beschildert ist.

Aufgrund der Besucherregistrierung wird es Wartezeiten geben, wodurch gegebenenfalls die zeitlich begrenzte Besuchszeit nicht immer vollständig ausgeschöpft werden kann. Stationäre Patienten stellen eine besonders gefährdete Personengruppe dar, die entsprechenden Schutz benötigt. Besuche sollten daher weiterhin – insbesondere bei absehbar kurzen stationären Aufenthalten und unproblematischen Genesungsverläufen – eher zurückhaltend gehandhabt werden.

Ausnahmen müssen vorher abgestimmt werden

Ausnahmen zu dieser Besuchsregelung sind nur in Einzelfällen aus besonderem Anlass möglich und müssen mit Stations- und Abteilungsleitungen vorher abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für Patienten, bei denen das Versterben droht. Hier wird selbstverständlich die Begleitung und der Abschied in jedem Fall ermöglicht. Zudem gelten Ausnahmen weiterhin für Minderjährige, die zusätzlich während des stationären Aufenthaltes permanent von einem Elternteil besucht werden können. Alle weiteren Ausnahmen sind genehmigungspflichtig.

Um die Ansteckungsgefahr für Patienten, weitere Besucher und das Personal so gering wie möglich zu halten, werden Besucher gebeten, die bereits allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln im GPR Klinikum unbedingt strikt zu befolgen.

Während des gesamten Aufenthaltes muss ein vom GPR Klinikum zur Verfügung gestellter Mund-Nasenschutz getragen werden, der beim Betreten ausgehändigt wird. Eigener Mund-Nasenschutz ist nicht gestattet. Im Patientenzimmer muss gegenüber allen Patientinnen und Patienten im Zimmer immer ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Besucher müssen den Namen des Patienten angeben, den sie besuchen wollen und ihre persönlichen Daten zur Besuchsberechtigung angeben. Besucher werden dann von einem Mitarbeiter am Eingang auf die Station geschickt, auf der sich der zu besuchende Patient befindet. Dort wenden sie sich dann an einen Mitarbeiter der Station. Es ist nicht gestattet, ein Patientenzimmer zu betreten, ohne dass ein Mitarbeiter der Station hiervon in Kenntnis gesetzt wurde.

Die Besuchszeiten müssen dringend eingehalten werden

Jeder Besuch muss unbedingt spätestens nach einer Stunde beendet werden. Besucher, die das GPR Klinikum wieder verlassen, müssen sich an dem Eingang, an dem sie das Haus betreten haben, wieder abmelden.

Nur wenn alle diese Regeln beachtet werden, können Besuche von Patienten so lange wie möglich aufrechterhalten werden.