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Der Bürgermeister der Stadt Ginsheim-Gustavsburg befürwortet die aktuelle Freigabe der Bahnunterführung im Stadtteil Gustavsburg für den Schwerlastverkehr. Das teilte die Stadtverwaltung auf eine weitergehende Anfrage dieser Online-Zeitung mit.

Weiter erklärte die Stadtverwaltung am Dienstagnachmittag (31. Januar 2023):

Die Unterführung war bereits mit Verkehrsfreigabe im Juni 2021 direkt für den Schwerlastverkehr befahrbar und für diesen freigegeben. Mit der Baustelleneinrichtung im Frühjahr 2022 hat die hiesige Verkehrsbehörde, zusammen mit den beteiligten Stellen von Hessen Mobil und der Polizei, bei der Einrichtung der halbseitigen Sperrung zunächst entschieden, den Schwerlastverkehr aus der Baustelleneinrichtung herauszuhalten und ihn über den Flurgraben umzuleiten.

Dies erfolgte nur deshalb, da man mit Schwerlastverkehr längere Staubildungen an der Baustellenampel, zum Beispiel in der Pestalozzistraße bis zur Darmstädter Landstraße und dort hinein, befürchtet hatte. Diese Befürchtungen bestätigten sich nicht. Trotz Verbot (und durchgeführter Kontrollen) fuhren täglich viele Lkw durch die Unterführung, sei es aus Ignoranz oder infolge Unkenntnis. Staubildungen an den Ampeln gab es deshalb allerdings nicht.

Mit einer neuen Anordnung aus dem Dezember sollte nun ein möglichst wenig beschränkender Zustand hergestellt werden. Das ist die Aufgabe der Verkehrsbehörde. Wenn Sperrungen und Einschränkungen angeordnet werden, müssen diese im Sinne der Verhältnismäßigkeit begründbar und möglichst wenig einschränkend für alle sein.

Die Sperrung war in ihrer ersten Anordnung nur für 2-4 Wochen vorgesehen

Da sich das ganze so lange hingezogen hat und weiter hinzieht, müssen Eingriffe/Beschränkungen fortlaufend dahingehend überprüft werden, ob sie noch angemessen und verhältnismäßig sind. Hinsichtlich des Schwerlastverkehrs kam die Verkehrsbehörde (wieder in Absprache mit den beteiligten Behörden HM und Polizei) zum Schluss, dass die Sperrung mehr Probleme verursacht, entsprechend nicht sinnvoll war und aufzuheben ist. Dies ist erfolgt.

Die Stadtpolizei hatte in den Tagen und Wochen vor der neuen Anordnung im Dezember mehrfach mitgeteilt, dass es zu gefährlichen Situationen an und in der Unterführung gekommen war, die sie nicht mehr bewältigen konnte. Es handelte sich fast ausschließlich um Fehlfahrten von Lkw. Diese Ereignisse nahmen zu und summierten sich auf wöchentlich drei bis vier Fälle. Der Aufwand zur Bewältigung war kaum und auf Dauer gar nicht zu leisten.

Massive Staus und gefährliche Wendemanöver

Bei den Ereignissen, in denen die Lkw-Fahrer bei der Durchfahrt ins Zweifeln kamen und mitten in der Baustelleneinrichtung stehen blieben, entstanden massive Staus und es war sehr aufwändig, mit zwei Stadtpolizisten diese Situationen aufzulösen. Hierfür wären drei Mitarbeiter vor Ort nötig gewesen. Jeweils an den Ampeln hätte ein Stadtpolizist die weitere Zufahrt verhindern und der dritte Kollege die Fahrzeuge der einen Fahrtrichtung aus dem Trog rückwärts herausdirigieren müssen. Personell kann diese Aufgabe nicht geleistet werden. Zudem muss auch außerhalb der Dienstzeiten gewährleistet sein, dass die Baustelle möglichst störungsfrei läuft.

Noch gefährlicher sind Wendemanöver von Lkw, die vor den Ampeln wenden, zurückfahren und dadurch Fußgänger und Radfahrer gefährden. Insbesondere beim Rückwärtsfahren in die Hermann-Löns-Allee am Bürgerhausparkplatz ist die Lage sehr prekär, denn dort ist nicht nur die Furt für Fußgänger und Radfahrer, sondern auch die Bushaltestelle.

„Negative Beeinflussung durch Lkw ist auch weiterhin nicht zu erwarten“

Vor diesem Hintergrund musste dringend eine andere Lösung gefunden werden.  Es wurde entschieden, das Lkw Durchfahrtsverbot über 7,5t aufzuheben und am Trog eine Beschilderung mit Höhenangabe aufzustellen, um die beschriebenen Situationen zukünftig zu vermeiden.

Auswirkungen, wie etwa Staubildungen, waren aufgrund der langen Erfahrungen nicht zu erwarten. Tatsächlich sind solche auch noch nicht aufgetreten, seitdem die Lkw auch offiziell wieder passieren dürfen.

Seit Beginn der Ampelregelung gab es in keinem Fall nennenswerte Staus, außer bei den oben genannten Fehlfahrten. Diese wirkten sich dafür umso stärker aus. Auch diese Ereignisse gibt es seit der Neuregelung nicht mehr, so dass wir die Anordnung mit Schwerlastverkehr in der Baustelleneinrichtung als vollen Erfolg werten, den wir – nach einer kurzen „Versuchsphase“ so fortsetzen wollen. Eine negative Beeinflussung durch Lkw ist auch weiterhin nicht zu erwarten, denn auch die Busse passieren die Unterführung störungsfrei.

Weitere Fragen der Redaktion:

Wann und von wem wurde die aktuell laufende Versuchsphase beschlossen?

Antwort der Stadtverwaltung: Die aktuelle Verkehrsanordnung durch die Ordnungsbehörde ist seit dem 1. Dezember 2022 gültig.

Was verspricht man sich davon?

Antwort der Stadtverwaltung: Die Verhinderung der oben genannten gefährlichen Wendemanöver und Verhinderung der Fehlfahrten mit massiven Staubildungen.

Wie steht der Bürgermeister, Herr Siehr, dazu (Im Wahlkampf hat er sich noch ganz klar für eine Sperrung eingesetzt)?

Antwort der Stadtverwaltung: Herr Bürgermeister Thorsten Siehr unterstützt die aktuelle Freigabe, die – nach den ersten Beobachtungen und Erfahrungen der Stadtpolizei – nachweislich zu einer Entlastung der Verkehrssituation beigetragen hat. Sie hat mit dem grundsätzlichen Ziel, die endgültige Sperrung der Bahnunterführung für den Schwerlastverkehr zu erreichen, nichts zu tun. Hierzu wird zurzeit die erforderliche rechtssichere Begründung vorbereitet. Diese stützt sich auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Quartier.

Wie lange soll die Versuchsphase andauern?

Antwort der Stadtverwaltung: Nach den positiven Erfahrungen der letzten Wochen ist die Freigabe auf Dauer der Baustelleneinrichtung geplant und danach bis es eine endgültige und klar geregelte Sperrung der Unterführung für den Schwerlastverkehr gibt.

Weshalb erfolgte von Seiten der Stadtverwaltung nicht vor Start der Versuchsphase eine Information an die Presse und vor allem an die Bürger?

Antwort der Stadtverwaltung: An der wesentlichen Baustelleneinrichtung gab es keine Änderungen.  Die zunächst befristete Anordnung war als eine kurze interne Absicherung der Maßnahme gedacht. Mit dem nun sichtbaren Erfolg, werden wir die Freigabe für den Schwerlastverkehr über 7,5 t auch zeitnah kommunizieren.

Inwiefern steht die Versuchsphase für die Freigabe des Schwerlastverkehrs in einer Verbindung mit der Planung des Umschlagplatzes für Gefahrgut am Containerhafen?

Antwort der Stadtverwaltung: Hier liegt kein Zusammenhang vor.