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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Am 15. März beginnt die Brut- und Setzzeit. Das bedeutet für Hunde Anleinpflicht in bestimmten Bereichen der Stadt. Die „Satzung über das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit“ gilt vom 15. März bis zum 15. Juli.

 


In diesem Zeitraum bringen Wildtiere ihre Jungen zur Welt und ziehen sie auf. Während dieser Zeit sind die Tiere in ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt. Sie können nicht wie sonst vor frei laufenden Hunden flüchten. Wenn brütende Vögel von den Nestern vertrieben werden, sind deren Eier oder Küken schutzlos. Sie werden damit zur leichten Beute für Rabenvögeln. Auch für Rehkitze besteht Gefahr. In den ersten Tagen ihres Lebens haben die Jungen noch keinen Eigengeruch. Wenn ein Mensch oder ein Hund dem Rehkitz zu nahe kommt und es berührt, übernehmen die Tiere den Geruch. Wenn das passiert, werden sie von ihrer Mutter abgelehnt und sich selbst überlassen. Die Anleinpflicht dient dem Schutz und dem Erhalt der Wildtiere.

In diesen Gebieten müssen Hunde an die Leine

  • Neuaue
  • Langenau
  • Unteraue
  • Oberau
  • Rabenwörth
  • Kreuzlache
  • Deichkrone am Althrein/Rhein
  • „Auf das Kostheimer Klauer“
  • „Durch die Löcher“
  • „Die kurze Gewann“

Die Anleinpflicht gilt außerdem in dem Gebiet zwischen der Kreuzlache, dem Bleiauweg, Altrhein, Rhein und der Deichkrone.

Auch das restliche Jahr über müssen die Halter einiges beachten

Hunde dürfen allerdings auch das restliche Jahr über nicht unbeaufsichtigt im Freien laufen. Die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ besagt, dass die für den Hund verantwortliche Person jederzeit in der Lage sein muss, auf den Hund einzuwirken. Dies ist nicht möglich, wenn der Hund zu weit weg ist. Außerdem müssen Hunde ein Halsband tragen, an dem der Name, die Anschrift und die Telefonnummer der Halter angegeben ist.

Dafür Sorge zu tragen hat die Person, die zu dem Zeitpunkt mit dem Hund unterwegs ist. Verstöße gegen die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit und die Gefahrenabwehrverordnung können mit Verwarn- und Bußgeldern bestraft werden. Die Überwachung übernimmt die Stadtpolizei.

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg bittet Hundehalter um Einhaltung der Regelungen. Durch rücksichtsvolles Verhalten können die Wildtiere am sichersten geschützt und erhalten werden. Wer Fragen zur Satzung hat, kann sich unter der Telefonnummer 06134 – 585 340 an das Ordnungsamt wenden.