Das Saarland ist so weit wie kaum ein anderes Bundesland gegangen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Zu weit – wie nun mehrere Gerichte unabhängig voneinander geurteilt haben. Die wichtigste Konsequenz: Saarländer dürfen ab sofort wieder ohne „triftigen“ Grund vor die Tür und Familien sich wieder treffen.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) ist an die Presse gegangen. Die frohe Botschaft verkünden: Die strengen Corona-Maßnahmen werden gelockert. Die Menschen dürfen ohne triftigen Grund vor die Tür. Darauf müssen sie nur noch bis Montag warten.

Das müssen sie nicht. So hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in einem Eilurteil entschieden. Der massive Eingriff in die Grundrechte hätte Tag für Tag auf seine Berechtigung hin überprüft werden müssen. Einer solchen Überprüfung hätte die saarländische Sonderregelung aber nicht standgehalten, so das Gericht.

In anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz gab es keine Ausgangssperre sondern ein Kontaktverbot. Das heißt: Die Menschen durften weiterhin vor die Tür, sich dort aber nicht in Gruppen mit mehr als zwei Personen versammeln. In diesen Ländern habe es keinen höheren Anstieg der Raten gegeben, die den saarländischen Sonderweg gerechtfertigt hätten, begründete der Verfassungsgerichtshof sein Urteil. Auch hätten Experten wie die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina längst Lockerungen empfohlen.

Im Saarland gilt mit sofortiger Wirkung nun die gleiche Regelung wie in Rheinland-Pfalz: vor die Tür ja, auch ohne triftigen Grund – Versammlungen nein. Ebenso dürfen sich Familien mit sofortiger Wirkung wieder treffen. Das heißt Eheleute, unverheiratete Partner, Kinder, Geschwister und deren Kinder.


Auch Geschäfte über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen öffnen

Die sechste Kammer des Verwaltungsgericht des Saarlandes hat einer Neunkircher Geschäftsfrau Recht gegeben: Sie darf ihr Sportgeschäft öffnen, obwohl es über mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügt – nämlich 1600 Quadratmeter.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Gleichheitsgrundsatz. Buchhandlungen oder Fahrradhändler dürfen auch auf größeren Verkaufsflächen öffnen. Warum diese anders behandelt würden, sei fachlich nicht nachvollziehbar. Entscheidend sei, dass die Geschäftsfrau die Auflagen zur Hygiene einhalten müsse. Ein weiterer wichtiger Faktor sei die dezentrale Lage des Geschäftes, das sich in einem Gewerbegebiet befindet. Dort ließe sich das Abstandsgebot besser einhalten als in der Innenstadt.

Die gleichen Gründe nannte auch das Oberwaltungsgericht Saarlouis, das einer Filiale von „Möbel Martin“ die Öffnung erlaubte. Neben der fehlenden Gleichbehandlung und der dezentralen Lage nannte das Gericht noch das Hygienekonzept der Filiale als Grund, warum die Öffnung auch auf einer größeren Fläche erlaubt sein muss.

Kaufhäuser mit Filialen in Innenstädten haben indes vor Gericht verloren. Sie dürfen auf entsprechend großen Verkaufsflächen vorerst nicht öffnen. In den Innenstädten sei die Corona-Prävention nicht sicherzustellen.

Politische Konsequenzen gefordert

„Für uns war die OVG-Entscheidung zu Möbel Martin nicht überraschend“, kommentierte die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) das Urteil. Die Beschränkung auf 800 Quadratmeter sei als Kriterium schwierig, aber so mit Bund und den anderen Ländern vereinbart.

Angesichts der Urteile forderte Oskar Lafontaine mehr parlamentarischen Zugriff im Krisenfall. Zwar müsse die Regierung in Krisenfällen schnell handeln können, wenn kein Aufschub möglich ist. Dann müsse der Landtag aber unmittelbar informiert werden und das Recht erhalten gegebenenfalls die Beschlüsse wieder aufzuheben, fordert der Chef der linken Fraktion im saarländischen Landtag.