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Nachrichten Wirtschaft | Seit dem 15. März sind rund 98 Prozent aller Passagierflüge aufgrund der Corona-Pandemie annulliert worden. Somit sind hunderttausende Flugreisen abgesagt worden trotz bereits gezahlter Ticketpreise in den meisten Fällen.


Bundesregierung scheiterte bei der EU-Kommission

Das EU-Recht regelt einen solchen Fall eindeutig. Der gesamte Preis eines Flugtickets ist an den Fluggast zurückzuerstatten, wenn der Passagierflug aufgrund Covid-19 abgesagt bzw storniert wurde. Die meisten Airlines weigern sich jedoch den Fluggästen das Geld in vollem Umfang zu erstatten.

Die Kunden werden teilweise von den Airlines als Banken missbraucht und finanzieren somit die Liquiditätslücke der jeweiligen Fluggesellschaft. Ein Großteil der Fluglinien will den Passagieren Gutscheine als Entschädigung zur Verfügung stellen.

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Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher

„Die deutsche Bundesregierung hat bei der EU-Kommission um eine Gutscheinlösung für die wegen des Corona Virus gestrichenen Flüge angefragt. Die zuständige Kommissarin hat dies aber deutlich abgelehnt, weil so rechtswidrig die EU-Fluggastrechte Verordnung geändert worden wäre. Die Kommission hat unmissverständlich den Verbraucherschutz in den Vordergrund gestellt.Es kann nicht sein, dass Passagiere nun auf die Rückzahlung der lange im Voraus geleisteten Ticketkosten verzichten sollen. Wir empfehlen Passagieren die Ticketkosten zurückzufordern. FairPlane bietet dafür den neuen Service TicketRefund an.“ 

Voraussetzungen für die Rückerstattung eines Flugtickets: Der Flug wurde von der Fluglinie selbst wegen der Corona-Krise storniert und der Passagier hat keine Gutscheine angenommen, oder einer Umbuchung zugestimmt.

Weitere Informationen zum Wiesbadener Unternehmen Fairplane erhaltet ihr hier: FP Passenger Service GmbH