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Der Kreis Groß-Gerau hat mit einer neuen Allgemeinverfügung den Sperrbezirk um den Fundort der tot aufgefundenen Wildvögel am Wechselsee in Biebesheim wieder aufgehoben und stattdessen ein Areal als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Diesem Gebiet gehören Gemarkungen der Gemeinde Biebesheim und Stockstadt sowie Teile der Gemarkung der Stadt Gernsheim am Rhein an. Die Allgemeinverfügung zur kreisweiten Stallpflicht des Geflügels und das Verbot zur Durchführung von Geflügelausstellungen im Kreis vom 15. Dezember 2020 bleiben weiter in Kraft.


Sperrgebiet wurde im März angeordnet

Der Kreis hatte nach den ersten Verdachtsfällen in Hessen bereits im Dezember alle Tierhalter angewiesen, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen unter einer besonders geschützten Vorrichtung zu halten. Anfang März schließlich waren tote Vögel gefunden und positiv auf das hoch ansteckende Virus getestet worden. Nach dem entsprechenden Laborbefund des Friedrich-Loeffler-Instituts hat der Kreis kurz darauf offiziell den Ausbruch der Tierseuche festgestellt – und ein Sperrgebiet angeordnet mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den Fundort der toten Schwäne am Wechselsee in Biebesheim.

Neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. April

Weil der letzte Ausbruch der „Aviatären Influenza HPAI H5N8“ (Geflügelpest) bei einem Höckerschwan am Wechselsee bereits am 18. März 2021 amtlich festgestellt worden sei, werde der Sperrbezirk aufgehoben und gehe in ein Beobachtungsgebiet über, so heißt es in der Allgemeinverfügung. Die Festlegung des neuen Beobachtungsgebiets erfolgt mit der aktuellen Verfügung und gilt vorläufig bis zum 18. April 2021, 24 Uhr.

„Gehaltene Vögel“, so heißt es in der Allgemeinverfügung, „dürfen für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.“ Die Allgemeinverfügung ist mit der Karte des Beobachtungsgebiets auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau (www.kreisgg.de) veröffentlicht.

Beobachtungsgebiete | Quelle: Kreisverewaltung Groß-Gerau