Polizei Bad Kreuznach – Ein ungewöhnliches Lichterspiel in der Steilwand des Rotenfels hielt am Dienstagabend die Polizei und Anwohner in Atem. Zwei junge Männer unterschätzten nicht nur die widrigen Wetterbedingungen bei Nieselregen und Kälte, sondern missachteten auch geltende Verbote. Nun prüfen die Behörden, ob die Kletterer für die Einsatzkosten aufkommen müssen.
Mysteriöse Lichter in der Steilwand
Gegen 18:40 Uhr gingen am Dienstag, den 27. Januar 2026, gleich mehrere Notrufe bei der Polizei ein. Zeugen hatten aus der Ortslage Ebernburg bewegliche Lichtpunkte in der massiven Steilwand des Rotenfels beobachtet. Bei einer Temperatur von nur 3 °C und einsetzendem Nieselregen bot sich den Einsatzkräften ein besorgniserregendes Bild: Zwei Kletterer bewegten sich mit Stirnlampen im oberen Drittel der Felswand, rechtsseitig der Bastei, langsam abwärts.
Entwarnung und Identitätsfeststellung
Glücklicherweise konnte nach der ersten Kontaktaufnahme eine akute Notlage ausgeschlossen werden. Die beiden 18-jährigen Heranwachsenden waren zwar mit entsprechender Ausrüstung ausgestattet, wurden jedoch umgehend angewiesen, das Klettern abzubrechen und sich in Sicherheit zu begeben. Am Boden angekommen, stellte die Polizei die Identität der beiden jungen Männer fest.
Rechtliche Folgen und Kostenprüfung
Obwohl die Kletterer unversehrt blieben, hat der Vorfall ein juristisches Nachspiel. Die Polizei stellt klar: Das Klettern am Rotenfels ist derzeit verboten.
-
Ordnungswidrigkeit: Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.
-
Einsatzkosten: Die Behörden prüfen derzeit, inwiefern die Kosten für den Polizeieinsatz den Verursachern in Rechnung gestellt werden können.
Appell der Polizei
Die Sicht- und Witterungsbedingungen am Dienstagabend waren laut Bad Kreuznacher Polizei hochgefährlich. Neben dem rechtlichen Verbot bringen solche Aktionen bei Dunkelheit und Nässe erhebliche Risiken für die Kletterer und potenzielle Rettungskräfte mit sich.




