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Nachrichten Mainz | Auch die Landeshauptstadt Mainz ist von den Folgen der Pandemie schwer betroffen, denn das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben ist fast vollständig zum Stillstand gekommen. Vor allem für die heimische Gastronomie bedeutet die Krise eine enorme finanzielle Belastung.


Gebühren für Sondernutzungen werden nicht erhoben

Deshalb wurde in dem vom Stadtvorstand Anfang April beschlossenen Hilfspaket „Mainz hilft sofort – Unterstützung für die Wirtschaft, das Ehrenamt, die Familien, die Kultur und den Zusammenhalt in unserer Stadt“ auch entschieden, dass die Gebühren für die Sondernutzungen von Gastronomen und Einzelhändler, beispielsweise für Außenbestuhlung in diesem Jahr nicht erhoben werden.

Sondernutzungsgebühren werden zurückerstattet

Sondernutzungsgebühren, die während den Schließungen oder für abgesagte Veranstaltungen angefallen sind, werden zurückerstattet. Auf Antrag können bislang genutzte Flächen für eine Sondernutzung erweitert und falls möglich auch um öffentliche Stellplätze erweitert werden.

An diesem Donnerstag hat Malu Dreyer angekündigt, dass Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz ab dem 13. Mai wieder öffnen dürfen (wir berichteten). Der Stadtvorstand hat zur weiteren Unterstützung der Gastronomie vereinbart, dass Gastronomen, die bereits eine Sondernutzungserlaubnis dieses Jahr besitzen, ab dem 13. Mai wieder Tische und Stühle vor die Tür stellen und diese nutzen können. Das muss allerdings im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben geschehen.

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Hier erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis

Wer in den Vorjahren bereits eine Sondernutzungserlaubnis für seine Außengastronomie hatte, bekommt diese für das Jahr 2020 kostenfrei ausgestellt und kann dann ebenfalls ab dem 13. Mai mit der Außenbewirtschaftung beginnen.

Wer bisherige Sondernutzungsflächen erweitern möchte oder wer erstmals eine Sondernutzungsfläche beantragt, kann dies bis zum 13. Mai tun. In den Neu- und Erweiterungsanträgen sollten die neuen Flächen oder Erweiterungsflächen möglichst genau beschrieben werden. Es sollten im besten Fall auch Pläne, Skizzen und Lichtbilder von der Fläche beigelegt werden, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.

Die Sondernutzungserlaubnis ist hier zur erhalten:

Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
Telefon: 06131 – 122 435
E-Mail: sondernutzung@stadt.mainz.de

Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet

Die Anträge werden vom Ordnungsamt dann ab dem 13. Mai gebündelt und schnellstmöglich in Abstimmung mit den entsprechenden städtischen Ämtern bearbeitet. Entsprechende Genehmigungen werden dann kostenfrei ausgestellt. Die gebündelte Bearbeitung soll eine möglichst schnelle Genehmigung der Erweiterung von Gastronomieflächen für dieses Jahr ermöglichen. Allerdings kann die Bearbeitung in  komplizierten Einzelfällen trotz einer guten Vorarbeit des Antragstellers einige Zeit beanspruchen.