Ein hochemotionaler Prozess am Landgericht Saarbrücken ist zu Ende gegangen. Im Fokus stand die Frage, ob der 19-jährige Ahmet G. für die tödlichen Schüsse auf den 34-jährigien Polizeikommissar Simon Bohr in Völklingen voll verantwortlich gemacht werden kann. Das Gericht fällte nun eine Entscheidung, die für viel Diskussionsstoff sorgt: Der Angeklagte wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen und stattdessen wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Eine Gefängnisstrafe bleibt aus; Ahmet G. wird dauerhaft in eine forensische Psychiatrie eingewiesen.
„Die Angst hatte sein Denken übernommen“
Richterin Jennifer Klingelhöfer begründete das Urteil mit dem psychischen Zustand des jungen Mannes zur Tatzeit. Ein gerichtlicher Gutachter hatte Ahmet G. aufgrund einer schizophrenen Erkrankung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Laut Urteilsbegründung habe der Angeklagte während des Polizeieinsatzes im August 2025 in Völklingen unter massiven Wahnvorstellungen und Halluzinationen gelitten.
„Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“, erklärte die Richterin. Ahmet G. habe die Schüsse abgegeben, weil er aufgrund seiner Krankheit von einer massiven Angst getragen wurde und fälschlicherweise glaubte, sein eigenes Leben sei in Gefahr. Es habe eine „krankheitsbedingte Verkennung der Lage“ vorgelegen.
Rückblick: Die Tat in Völklingen
Die Tat im August 2025 in Völklingen glich einer Hinrichtung. Nach einem Tankstellenüberfall war Ahmet G. mit einem Buttermesser auf die verfolgenden Beamten losgegangen. In einem Handgemenge entriss er einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und feuerte mindestens drei (laut Anklage sechs) Schüsse auf Simon Bohr ab. Der 34-jährige Kommissar verstarb an seinen schweren Verletzungen.
Im Prozess gestand Ahmet G. die Tat, berichtete jedoch von jahrelangem Mobbing, Selbstzweifeln und einer tiefsitzenden Angst vor Menschenmengen und Sirenen. Seit 2023 befand er sich in neurologischer Behandlung, nahm zum Zeitpunkt der Tat in Völklingen jedoch einen unkontrollierten „Medikamenten-Cocktail“ ein, der ihm während eines Urlaubs in der Türkei verordnet worden war.
Tapfere Witwe als Nebenklägerin
Anwesend war unter anderem auch Selina Bohr, der Witwe des getöteten Polizisten. Als Nebenklägerin saß sie dem Mann, der ihr die „Liebe ihres Lebens“ nahm, während der gesamten Verhandlung tapfer gegenüber. Nur während der Verlesung des medizinischen Gutachtens zur Tat verließ sie kurzzeitig ihren Platz, blieb jedoch im Zuschauerbereich, um den Prozess bis zum Ende zu verfolgen.
Staatsanwaltschaft forderte 13 Jahre Haft
Das Urteil weicht deutlich von den Forderungen der Anklage ab. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord aus Mordlust plädiert und eine Jugendhaftstrafe von 13 Jahren gefordert. Doch das Gericht folgte der Einschätzung des Psychiaters, dass der Schutz der Allgemeinheit durch die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie am besten gewährleistet sei, da der Täter aufgrund seiner Erkrankung ohne Behandlung weiterhin gefährlich bleibe.
Landgericht Saarbrücken schockt mit Urteil im Fall Simon Bohr





