Fraport AG Frankfurt. Eine am Flughafen Frankfurt gesichtete Drohne führte am 20. Februar 2021 zu einer zeitweisen Einstellung des Flugbetriebs mit erheblichen Auswirkungen auf den Betriebsablauf. Flugzeuge wurden umgeleitet und es kam zu Verspätungen und Abflügen nach 23 Uhr. Die Sicherheitsbehörden gehen nach derzeitigen Ermittlungsstand von einer gezielten Störaktion aus – und suchen nach Zeugen.


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Die von Fraport ausgelobte Belohnung gilt alleinig für Privatpersonen

Für entscheidende sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung dieser Tat und zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter führen, setzt Fraport eine Belohnung von bis zu 5.000 EUR aus. Hinweise sind ausschließlich an die Landespolizei Hessen zu richten. Zeugen, die am 20. Februar zwischen etwa 20 und 23 Uhr Drohnen und möglicherweise Drohnenpiloten am und um den Flughafen Frankfurt gesehen haben oder sonstige Hinweise zur Ermittlung geben können, wenden sich bitte an das 19. Polizeirevier unter der Rufnummer 069/755 11900. Die von Fraport ausgelobte Belohnung gilt alleinig für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.

Unerlaubte Drohnenflüge an oder in der Nähe von Flughäfen stellen einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar. Den Tätern drohen empfindliche Strafen und hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Aufgrund des Vorfalls vom 20. Februar 2021 leiteten die Polizeibehörden umgehend ein Strafverfahren gegen Unbekannt ein.

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