Bargeldversteck e1570784734931
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Recht einfallsreich, was das verstecken von Bargeld betrifft, zeigte sich eine Reisende am Frankfurter Flughafen, die am 2. Oktober mit dem Flieger nach Vietnam wollte.

Als die Zöllner die Frau am Abfluggate nach mitgeführtem Bargeld befragten, gab diese an, dass sie etwa 20.000 Euro in ihrem Gepäck habe. Angemeldet habe sie das Geld jedoch nicht, da sie angeblich von einer Anmeldepflicht nichts gewusst habe.

Bargeld zwischen Damenbinden

Die Zöllner kontrollierten Rucksack und Bauchtasche, und fanden darin insgesamt 25.000 Euro. Die Geldnoten waren in den Originalverpackungen von Damenbinden versteckt. Gegen die Reisende wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

„Wir haben Bargeld schon in Rasierapparaten, Schokoladenverpackungen und sogar in einer Hammelkeule entdeckt. Oft erklären uns die Reisenden dann, sie hätten Angst vor Diebstahl, und deshalb das Geld so versteckt, „erläutert Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.“ „Das ist zwar durchaus nachvollziehbar, auf die gesetzlich vorgeschriebene Barmittelanmeldung darf der Reisende aber trotzdem nicht verzichten.“

Verstöße gegen die Anmeldepflicht können Bußgelder bis zur Höhe von 1.000.000 Euro zur Folge haben.

Zusatzinformation

Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union beim Zoll anzumelden. In 4.843 Fällen meldeten Reisende im Jahr 2018 ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro am Frankfurter Flughafen legal an. 1.313 Mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 25,6 Millionen Euro.