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Nachrichten Mainz-Bingen | Das Bild gehört im landwirtschaftlich geprägten Rheinhessen vielerorts zum Alltag: An der Grundstückseinfahrt eines Winzers steht ein Regal oder ein Kühlschrank mit frisch geernteten Blumen oder Früchten der Saison zur „Selbstbedienung auf Vertrauen“.


Missbrauch von Alkohol durch Kinder und Jugendliche

Im Sinne nachhaltiger regionaler Direktvermarktung ist dieses unkomplizierte Kundenservice-Angebot ein Gewinn für Erzeugerinnen und Erzeuger sowie Konsumierende. Gerade jetzt zur Weinlese kommt bei vielen Weingütern der süß-süffige Federweißer im Angebotsspektrum dazu, der vor allem bei jungen Personen beliebt ist – und spätestens damit wird es dann rechtlich schwierig, denn wenn Wein oder andere alkoholhaltige Getränke auf diese Weise vermarktet werden, dann kommt das Jugendschutzgesetz ins Spiel.

Alkoholische Getränke dürfen nach Paragraph neun des Jugendschutzgesetzes nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Aus diesem Grund werden in Supermärkten und anderen Verkaufsstellen beim Kauf von Alkohol an der Kasse automatisch Alterskontrollen durchgeführt, denn es drohen für die Verkäuferinnen und Verkäufer bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben empfindliche Strafen.

Bei einem Selbstbedienungsregal oder -kühlschrank wird auf diese direkten Kontrollen verzichtet; damit sind Tür und Tor für den Missbrauch von Alkohol durch Kinder und Jugendliche geöffnet. Auch der mitunter angebrachte schriftliche Hinweis an der Verkaufsstelle, dass die Selbstbedienung nur für Personen ab dem 16. Lebensjahr erlaubt sei, ist hier nicht geeignet, da dies eine persönliche Alterskontrolle nicht ersetzen kann.

Deswegen möchte die Kreisverwaltung Mainz-Bingen darauf aufmerksam machen, dass diese Art der Selbstbedienungsvermarktung strafbar ist. Darauf angesprochene Winzerinnen und Winzer zeigten sich bereits einsichtig. Fragen können gerne an den Jugendschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Werner Frank (Telefon 06132/787-13220 oder frank.werner@mainz-bingen.de), gestellt werden.