BYC-NewsGroß-GerauFastnachtsumzug in Bischofsheim am 8. Februar 2026

Fastnachtsumzug in Bischofsheim am 8. Februar 2026

Närrischer Lindwurm rollt am Sonntag: Umfangreiche Straßensperrungen und Halteverbote ab Mittag

Am Sonntag, dem 8. Februar 2026, verwandelt sich der Bischofsheimer Ortskern wieder in eine närrische Meile. Der Bischofsheimer Carneval-Verein (BCV) lädt zum traditionellen Fastnachtsumzug in Bischofsheim ein. Das bunte Treiben beginnt bereits um 12:33 Uhr mit dem Kommandeursempfang am Seniorenpark, bei dem die Fastnachtsgesetze verlesen werden. Der offizielle Startschuss für den Umzug fällt um 13:33 Uhr am Bürgerhaus.

Die Aufstellung der Zugnummern erfolgt in der Schulstraße sowie in der Straße Im Attich bis hin zum Alten Gerauer Weg. Von dort aus bewegt sich der närrische Lindwurm über die Darmstädter Straße und die Frankfurter Straße, bevor er über die Schulstraße zurück zum Bürgerhaus führt.

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Sperrungen und Umleitungen ab 12 Uhr

Um einen sicheren Ablauf beim Fastnachtsumzug in Bischofsheim zu gewährleisten, nehmen das Ordnungsamt und der Bauhof ab 12:00 Uhr umfangreiche Sperrungen vor. Eine Durchfahrt durch den Ort über die Hauptverkehrsachsen Darmstädter Straße, Frankfurter Straße und Schulstraße ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Eine innerörtliche Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Diese führt über die Berliner Straße, Königsberger Straße, Ringstraße, Römerstraße und den Flurgraben zur Mainzer Straße. Die Zufahrt im östlichen Bereich der Schulstraße (zwischen Hochheimer Straße und Hans-Dorr-Allee) bleibt während der Sperrung ausschließlich für Anwohner reserviert.

Strikte Parkverbote und Abschleppgefahr

Aus Sicherheitsgründen wurden für den Fastnachtsumzug in Bischofsheim weitreichende Halteverbote angeordnet:

  • Entlang der Zugstrecke und Aufstellflächen: Im Attich, Schulstraße und Am Alten Gerauer Weg gilt absolutes Parkverbot.

  • Umleitungsstrecken: Einseitige oder beidseitige Verbote in der Königsberger Straße, Berliner Straße, Römerstraße und der Untergasse.

  • Außenbereiche: Das Parken entlang der L3482 (zwischen Friedhof und Gewerbegebiet) sowie auf sämtlichen Grünflächen wird nicht geduldet.

Die Ordnungsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge konsequent abgeschleppt werden.

Empfehlung zur Anreise

Da Parkplätze im öffentlichen Raum stark begrenzt sind, rät die Gemeinde dringend von der Anreise mit dem Pkw ab. Besucher werden gebeten, den ÖPNV zu nutzen. Für dennoch anreisende Autofahrer steht der kostenpflichtige P+R Parkplatz am Bahnhof (B43) zur Verfügung. Es ist zudem mit Behinderungen im Linienbusverkehr zu rechnen; Fahrgäste sollten die Meldungen der Mainzer Mobilität und der LNVG beachten.

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