Bei der neunten Direktwahl des Europäischen Parlaments am Sonntag, 26. Mai 2019, werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,8 Millionen Deutsche und andere Unionsbürger wahlberechtigt sein, davon 33,2 Millionen Frauen und 31,6 Millionen Männer. Das teilt die Pressestelle des Bundeswahlleiters in Wiesbaden mit.

Demnach wird Deutschland weiterhin mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wird sich von derzeit 751 auf 705 verringern, wenn das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt.

Wahlrecht in Deutschland oder in Herkunftsmitgliedstaat ausüben

Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 60,8 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Daneben können an der Wahl außerdem rund 3,9 Millionen weitere Unionsbürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Wie die deutschen Wähler müssen sie für die Wahl in Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Europawahlgesetz erfüllen. Für die hier lebenden ausländischen Unionsbürger gelten zusätzlich besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich Europawahl 2019 → Informationen für Wähler → Unionsbürger, unter www.bundeswahlleiter.de nachzulesen.

Von den Wahlberechtigten können sich etwa 3,9 Millionen junge Menschen erstmals an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligen. Darunter sind insgesamt rund 3,7 Millionen deutsche Erstwählerinnen (1,8 Millionen) und -wähler (1,9 Millionen), die in der Zeit vom 26. Mai 1996 bis 26. Mai 2001 geboren wurden und etwa 0,2 Millionen weitere Unionsbürger.