BYC-NewsBad KreuznachElf tote Schwäne in Bad Kreuznach entdeckt

Elf tote Schwäne in Bad Kreuznach entdeckt

Funde am Ippesheimer Weiher und Rheingrafenstein – Veterinäramt prüft Schutzmaßnahmen

Im Landkreis Bad Kreuznach erhärtet sich der Verdacht auf ein aktives Krankheitsgeschehen durch das Vogelgrippe-Virus (H5N1). Am Mittwoch, den 28. Januar 2026, wurden am Ippesheimer Weiher elf tote Schwäne sowie ein toter Mäusebussard geborgen. Erste Untersuchungen des Landesuntersuchungsamtes in Koblenz bestätigten bereits am Folgetag den Verdacht auf die Geflügelpest. Ein weiterer Nachweis erfolgte bei einer Graugans, die am Rheingrafenstein im Bad Kreuznacher Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg aufgefunden wurde.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach stuft den Fund am Rheingrafenstein derzeit als Einzelfall ein. Am Ippesheimer Weiher hingegen, wo ein ortsfester Schwanenbestand lebt, wird von einem aktiven Infektionsgeschehen ausgegangen. Die Behörden rechnen Mitte nächster Woche mit der endgültigen Bestätigung durch das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut).

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Maßnahmen und Abstimmung mit Nachbarkreisen

Da der Ippesheimer Weiher unmittelbar an der Grenze zum Landkreis Mainz-Bingen liegt, stehen die Fachbehörden beider Landkreise in engem Austausch. Über eine mögliche Aufstallpflicht für Geflügelhalter wird in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung entschieden. Bisher sind andere Wassergeflügelarten wie Enten oder Gänse am Weiher nicht betroffen, dennoch muss mit weiteren Todesfällen unter den Schwänen gerechnet werden.

Informationen für Geflügelhalter im Landkreis Bad Kreuznach

Geflügelhalter im Kreis können ihre Tiere bereits jetzt freiwillig aufstallen, um einen Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Ein ähnlicher Nachweis Ende Oktober 2025 bei einem Kranich hatte glücklicherweise zu keinem größeren Ausbruch geführt.

Wichtige Verhaltensregeln für Bürger

Die Stadtverwaltung und das Veterinäramt appellieren an die Bevölkerung, tote Wildvögel unter keinen Umständen zu berühren. Funde sollten umgehend den zuständigen Behörden gemeldet werden:

Stadt Bad Kreuznach (Ordnungsamt): Telefon 0671 / 800-111 (auch am Wochenende erreichbar) oder per E-Mail an ordnungsbehoerde@bad-kreuznach.de.

Verbandsgemeinden: Meldung an das jeweilige Ordnungsamt vor Ort.

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