Biesingen. Grundsätzlich sind alle Fahrer verpflichtet, ihr Auto vorm Start von Eis zu befreien. Das gilt vor allem für LKW-Fahrer. Denn herabstürzende Eisplatten können für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden – so wie jetzt bei Biesingen.

Eine 55 Jahre alte Frau war am gestrigen Donnerstag gegen 8.30 Uhr mit ihrem Skoda Octavia auf der B423 unterwegs. Kurz vor Biesingen kam ihr ein LKW mit gelbem Planen entgegen. Vom LKW fielen Eisplatten auf den Skoda. Der wurde erheblich beschädigt, teilte die Polizei mit – die Fahrerin blieb aber unverletzt.

Für solche Unfälle haftet grundsätzlich die Versicherung des LKW, teilt der ADAC mit. Allerdings müssen die Betroffenen den Unfall nachweisen können. Sprich: Die Polizei verständigen und den Fahrer ermitteln.

Im schlimmsten Fall: fahrlässige Tötung

In Biesingen fuhr der einfach weiter, wie die Polizei mitteilt. Sie fordert ihn nun auf, sich zu melden. Auch wer Zeuge des Unfalls wurde, wird gebeten, bei der Polizei anzurufen. Das ist unter anderem über die Nummer 06842/ 92 70 möglich.

Wer sein Fahrzeug – egal ob LKW oder Auto – nicht ordentlich von Eis befreit, muss mit einem Ordnungsgeld von 25 Euro rechnen, teilt der ADAC mit. Geht auf die Vereisung ein Unfall zurück, sind es demnach 120 Euro und obendrein ein Punkt in Flensburg. Wird bei einem solchen Unfall ein Mensch verletzt oder gar getötet, drohen dem Fahrer entsprechende Anzeigen wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.
Sich vor solchen Unfällen zu schützen, ist schwierig, wie die Empfehlungen des ADAC zeigen: Demnach sollen Autofahrer bei entsprechendem Wetter LKW nicht überholen oder auch nur zu dicht auffahren. Doch in Biesingen kam der LKW der Fahrerin entgegen.