eislaufbahn absperrung 1
eislaufbahn absperrung 1

Für alle Fans des Eislaufens, die sich schon darauf gefreut hatten ab dem Nikolaustag in Bad Kreuznach den Spaß auf der glatten Fläche genießen zu können, sieht es schlecht aus. Die Aufbauarbeiten, die am Kaufland in vollem Gange waren, wurden durch die städtische Bauaufsicht gestoppt.

Der verantwortliche Betreiber, Andreas Schnorrenberger findet diese Entscheidung sehr traurig, und gibt das Projekt jedoch noch nicht auf. „Ich stehe weiter in Kontakt zum Bauamt, derzeit laufen noch Gespräche“, so Andreas Schnorrenberger BoostyourCity gegenüber. Gerade hinsichtlich dessen, dass mit der Schließung auch viele Kinder betroffen wären, denen der Spaß am Eislaufen genommen würde, ist er auch gerne zu Kompromissen bereit, machte er BoostyourCity gegenüber deutlich.

Sollten sich Stadt und Veranstalter doch noch auf einen tragfähigen Kompromiss einigen können, so kann die Eisbahn binnen vier Tagen fertig gestellt werden.

Stadt Bad Kreuznach begründet den Stopp wie folgt:

In einer Pressemeldung der Stadt Bad Kreuznach wurde der  Baustopp damit begründet, dass der Betreiber „Meine Stadt Bad Kreuznach“ trotz wiederholter Aufforderung es versäumt hat, eine Baugenehmigung zu beantragen. Auch sei der Lärmschutz nicht gegeben. Zwar begrüßt die Stadtverwaltung den Eislaufspaß, hat jedoch auch die Rechte anderer zu schützen. Geplant war, die Eisbahn an Nikolaus zu eröffnen.

„Ohne eine temporäre Baugenehmigung darf eine solche Eislauffläche nicht errichtet werden“, erklärt Benedikt Blanz, Abteilungsleiter Bauverwaltung und Bauaufsicht die baurechtlichen Hintergründe.

Und dies aus guten Grund: Im vergangenen Jahr gingen beim Bauamt und beim Ordnungsamt zur Eisbahn vor allem wegen des Lärms zahlreiche Beschwerden ein. Der Betreiber wurde schriftlich und mündlich informiert, dass rechtzeitig ein Bauantrag gestellt werden muss. Gegenstand der Bauantragsprüfung ist unter anderem ein Lärmschutzgutachten zum Schutz der Anwohner. Außerdem werden sicherheitstechnische Anforderungen an eine solche Eislaufbahn geprüft.

Da weder Bauantrag noch die dazugehörigen Pläne und das Gutachten vorlagen, konnte die Bauaufsicht nicht tätig werden − und ordnete am Freitag eine Baueinstellung an. Der Betreiber missachtete jedoch die schriftliche Anordnung, worauf die Eislaufbahn heute abgesperrt wurde.

„Es ist bedauerlich, dass der schöne Winterspaß dieses Jahr nicht wie angekündigt stattfinden kann. Wir schätzen und unterstützen Initiativen wie die von „Meine Stadt Bad Kreuznach“, um unsere Stadt für Einheimische und Gäste attraktiv zu machen, müssen aber die Belange aller berücksichtigen“, so Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.

Eisbahnbetreiber Andreas Schnorrenberger hat sich gegenüber den Vorwürfen in einer Pressemeldung wie folgt geäußert:

Stellungnahme zur Presseerklärung der Oberbürgermeisterin:

Lärmschutz:

Vom Betrieb der Eisbahn geht wenig bis kaum Lärm aus. Der Betrieb erfolgt ausschließlich und ausnahmslos tagsüber bis maximal 22 Uhr. In dieser Zeit ist die Lärmbelästigung durch Flugzeuge, Pkw-Verkehr und hunderte von Kunden auf dem Parkplatz höher, als der Nutzungslärm der Eisbahn.

Mir ist nur eine einzige Beschwerdeführerin bekannt, die sich nicht in 2018 (wie die Stadt behauptet), sondern in 2019 an uns wandte. Mit dieser Beschwerdeführerin haben wir uns im Herbst 2019 ausgesprochen und die Gründe für deren Verstimmung ausgeräumt.

Das von der Stadtverwaltung geforderte Lärmgutachten ist rechtlich nicht erforderlich und für eine solche Veranstaltung auch unbezahlbar. Die Stadtverwaltung hat zB beim Oktoberfest am Grenzgraben ohne jede Lärmschutzmaßnahme bis in den frühen Morgen hinein Beschallung von  Planig und Bosenheim und dem Gewerbegebiet zugelassen. Wer das gehört hat konnte niemals davon ausgehen, dass viel weniger Lärm tagsüber rechtlich bedenklich sein könnte.

Bauantrag:

Bei einer Natureisbahn, wie sie von uns eingesetzt wird, handelt es sich – anders als die Bauaufsicht das einschätzt – nicht um ein Bauwerk, jedenfalls nicht um ein genehmigungsbedürftiges. Aus diesem Grund taucht der Begriff „Natureisbahn“ auch in der Liste der „Fliegenden bauten“ nicht auf.

Nach § 62 LBauO Ziffer 5. sind bestimmte Anlagen genehmigungsfrei. Z.B. „Behälter, Wasserbecken“ unter Ziffer 1. a) als „Wasserbecken im Freien bis zu 100 m³ Rauminhalt, außer im Außenbereich“ und auch nach Ziffer 2. b) „Behälter bis zu 50 m³ Behälterinhalt“. Beide Werte werden von meiner Konstruktion unterboten bzw je nach Messweise leicht überschritten. Weiterhin sind nach § 62 LBauO Ziffer 1.1.a. „Gebäude bis zu 50 m³ genehmigungsfrei. Auch dieser Wert wird unterboten oder je nach Messweise leicht überschritten.

Wenn es der Stadtverwaltung ernst damit wäre, eine umstrttig publikumswirksame Veranstaltung zu ermöglichen, hätte sie sich auf diese Vorschriften beziehen können.

Verfahren:

Mit Schreiben vom 10. Januar 2019 hat die Stadtverwaltung ihre Rechtsposition dargelegt. Daraufhin bin ich im Bauamt vorstellig geworden, um deren Schreiben zu widersprechen. In dem Schreiben vom 10.1.19 wurde aufgegeben, die Eisbahn Anfang Februar 2019 abzubauen. Weil die Witterungsverhältnisse für den Betrieb der Eisbahn günstig waren, haben wir sie bis Anfang März betrieben. Seit meiner persönlichen Vorsprache im Januar 2019 habe ich bis zum vergangenen Freitag um 11 Uhr von der Stadtverwaltung nichts mehr gehört. Da die Eisbahn entgegen dem Inhalt des Schreibens der Stadt vom 10.1.19 ohne jede weitere Kontaktaufnahme durch die Stadt kritiklos durch die Verwaltung weiter betrieben werden konnte und weiterhin die Eisbahn seit Monaten ohne jede Kritik oder Hinweis durch die Stadt beworben wurde, bin ich davon ausgegangen, dass die von uns vorgetragenen Argumente letztlich doch anerkannt wurden.

Wenn die Stadt ein wirkliches Interesse an dieser Eisbahn hätte, wie sie es jetzt schreibt: warum kam dann nach Anfang Februar 2019 (bis zum 29.11.19) niemand auch uns zu?

Ich habe nach wie vor die Hoffnung, dass es sich mehr oder weniger um ein Missverständnis handelt und man gemeinsam einen Weg findet, um gemeinsam diese in der Region einmalige touristische Attraktion für Bad Kreuznach zu ermöglichen. Ich habe daher heute Mittag mit der Bauverwaltung Kontakt aufgenommen und hoffe das Beste.

Beste Grüße
Andreas Schnorrenberger
Geschäftsführer
Duo Media GmbH