Verbrauchertipp | Seit Anfang des Jahres lassen sich für Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen. Um welche Maßnahmen es sich handelt und wie es steuerlich von Vorteil ist, dass benennt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Bereits im Jahr 2019 beschloss das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030. Wer ein Eigenheim besitzt und selbst darin wohnt, kann seit dem 1. Januar 2020 folgende Maßnahmen steuerlich geltend machen:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung einer Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen – Auch Infrarot-Heizstrahler eignen sich gut dafür

Bis zu 20% der Sanierungs-Aufwendungen, maximal jedoch 40.000 Euro, und zwar verteilt über drei Jahre sind absetzbar. In dem laufenden Jahr, in dem die energetische Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar. Im zweiten darauffolgenden Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und höchstens 12.000 Euro.

Wer eine energetische Gebäudesanierung steuerlich absetzen will, benötigt dafür eine ordentlich ausgestellte Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein. Außerdem erkennt das Finanzamt lediglich per Überweisung gezahlte Rechnungen an, keine Barzahlungen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.