Ein 48-jähriger Mann ist am Donnerstagabend (3. September 2026) mit einem E-Scooter auf einem Fahrradweg in der Amandusgasse in Worms gestürzt. Die Polizei stellte anschließend Hinweise auf möglichen Betäubungsmitteleinfluss fest und ermittelte zudem eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Der Mann wurde nach dem Sturz in Worms bewusstlos
Gegen 19:50 Uhr befuhr der 48-Jährige mit seinem E-Scooter die Amandusgasse aus Richtung Friesenstraße kommend in Richtung Eulenburgstraße. Aus bislang ungeklärten Gründen verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Straucheln und stürzte trotz einer eingeleiteten Notbremsung auf dem asphaltierten Fahrradweg.
Nach Angaben der Polizei stürzte der Mann mit dem Kopf voran auf den Boden und zog sich unter anderem eine Gesichtsfraktur zu. Zudem war er kurzzeitig bewusstlos. Beim Eintreffen der Polizei war der 48-Jährige wieder ansprechbar, allerdings stark desorientiert und mit ausgeprägten Formulierungsschwächen.
Der Mann wurde aufgrund seiner Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Ob diese möglicherweise lebensbedrohlich sind, konnte nach Angaben der Polizei zunächst nicht abschließend beurteilt werden. Der Unfall wurde von mehreren unabhängigen Zeugen beobachtet.
Polizei stellt möglichen Betäubungsmitteleinfluss fest
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergaben sich laut Polizei Hinweise darauf, dass der 48-Jährige augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Darüber hinaus verfügte der Mann nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Eine solche wäre für das Führen des E-Scooters erforderlich, da das Fahrzeug vorschriftswidrig eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichen kann. Dies wurde durch einen Test auf einem Rollenprüfstand nachvollzogen.
Polizei erinnert an Regeln für E-Scooter
Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass, nochmals auf einige Vorschriften und Empfehlungen beim Führen von E-Scootern hinzuweisen.
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht demnach nicht. Aufgrund der Verletzungsgefahr wird das Tragen eines Helms jedoch dringend empfohlen. Auch die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.
Für E-Scooter gelten zudem die entsprechenden Alkoholgrenzwerte. Nach Angaben der Polizei liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren gilt eine Grenze von 0,0 Promille.
Darüber hinaus darf das Trittbrett nicht zum Transport größerer Gegenstände oder Tiere genutzt werden. Große Kisten, schwere Einkaufstüten zwischen den Beinen oder beispielsweise ein Hund auf dem Trittbrett können die Fahrstabilität erheblich beeinträchtigen und sind daher nicht zulässig.
Auch das Mitnehmen einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist grundsätzlich verboten.







