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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Immer wieder hört man von Straßenzügen, in denen maximal die Installation von drei oder vier Ladestationen für Elektroautos möglich ist, weil ansonsten das Stromnetz überlastet wird. Bundesweit gibt es immer mehr Kommunen und Städte die dieses Problem haben. Die Infrastruktur und die Belastbarkeit beziehungsweise die Versorgung ist nicht ausreichend. Der Audi-Chef Markus Duesmann teilte am 16. März 2021 mit, das es einen Entwicklungsstop über neue Verbrennungsmotoren bei Audi gibt. In Zukunft sollen nur noch vorhandene Motoren fortgeführt werden und es soll keine neuen Varianten folgen. Das würde einen enormen Anstieg von E-Fahrzeugen ab dem Jahr 2025 bedeuten.


Anfrage bei der Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg

Wie die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg auf Anfrage von BYC-News mitteilt, bestünde das Problem aktuell im Stadtgebiet Ginsheim-Gustavsburg nicht. Es gäbe auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Straßenzüge wo dieses Problem aktuell bestehen würde.

Auf die Tatsache, dass beispielsweise Audi nach und nach auf E-Mobilität umstellen will und auch der ADAC einen enormen Anstieg von Elektrofahrzeugen erwartet, seien die Mainzer Netze und die ÜWG vorbereitet. Die Planungen der Mainzer Netze würden einen kontinuierlichen Hochlauf der E-Mobilität über mehrere Jahre vorsehen. Der Fahrzeugbestand erneuere sich bekanntermaßen über einen Zeitraum von 10 bis 12 Jahren. Bis dahin werde die Leistung der vorgelagerten Netzinfrastruktur nachfrageorientiert angepasst.

Netzbetreiber müssen alle Kunden gleich behandeln

In der Vergangenheit hat man immer wieder gehört, dass in manchen Straßenzüge nur eine gewisse Anzahl an Ladestationen installiert werden können. Sollten hier mehrere Anwohner eine E-Ladestation errichten wollen, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wie die Stadtverwaltung dazu mitteilt, unterliegt der Netzbetreiber gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz einer Netzanschlusspflicht und muss alle Kunden dabei gleichbehandeln. Die Mainzer Netze GmbH werde deshalb für alle Anschlussanfragen eine netztechnische Lösung aufzeigen. Im Falle einer notwendigen Netzanschlussverstärkung müsse sich der Anschlussnehmer an den Kosten der Netzanschlussverstärkung und der Verstärkung des vorgelagerten Netzes auf Basis der geltenden Rechtslage (z.B. Niederspannungsanschlussverordnung NAV) angemessen beteiligen.

Zudem würden die Mainzer Netze und ÜWG über Erfahrungen aus zahlreichen Studien, eigenen Netzuntersuchungen und den Betriebserfahrungen des eigenen E-Mobilitätsfuhrparks mit über 40 E-Fahrzeugen verfügen. Sollte es dennoch mal zu Schwierigkeiten kommen, könnten die Mainzer Netze und ÜWG verschiedene Lösungsansätze aufzeigen, teilte die Stadtverwaltung mit.

Gibt es eine Planung für die kommenden Jahre und was sieht diese vor?

Stadt GiGu: Die Stromnetzplanung für die Mobilitätswende ist bis zum Jahr 2050 und einer theoretischen Vollelektrifizierung der Mobilität ausgelegt. Allerdings wird für den Langstrecken- und Schwerlastverkehr die Wasserstofftechnologie als Lösungsszenario vermutet.

Die Mainzer Netze und ÜWG erwarten für leistungsstarke Schnellladungen mit bis zu 300 kW pro Fahrzeug an Autobahnen, an Einfallstraßen und in Gewerbegebieten entsprechende Schnellladezentren, die die heutige Funktion der Tankstellen möglicherweise an den gleichen Standorten ersetzen werden.

Weitere Standorte für E-Ladestationen wurden bereits geprüft

Aktuell gibt es in der Bouguenais Allee im Stadtteil Ginsheim und am Fritz-Bauer-Platz im Stadtteil Gustavsburg E-Ladestationen. Zudem werden für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ladestationen geschaffen. Am Rathaus in Gustavsburg ist bereits ein eine E-Ladestation vorhanden. In Ginsheim werde im Jahr 2021 ein weiterer Ladepunkt auf dem Rathausparkplatz gebaut.

Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, seien bereits weitere vier Standorte im Stadtgebiet für Ladesäulen geprüft und auch Gespräche mit Anbietern geführt worden. Zur Zeit seien die Betriebs- und vor allem die Abrechnungskosten für den Betreiber von Ladesäulen allerdings noch sehr hoch. Aus diesem Grund habe die Stadtverwaltung dies zunächst verschoben.

Die Stadt sehe sich allerdings auch noch nicht als Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Begründung: Dafür müsste zunächst auch innerhalb der Verwaltung Personal mit dementsprechender Ausbildung sowie auch hohe Investitionen bereitgestellt werden. Die Stadtverwaltung sehe eher die Versorgungsunternehmen wie Mainzer Energie (diese betreibt öffentliche Ladesäulen in Mainz) oder die ÜWG in der Verantwortung, oder auch die Automobilhersteller, die dies auch teilweise schon machen, wie TESLA, oder in Planung haben, wie beispielsweise Volkswagen. Zudem würden die meisten Fahrzeuge am Wohnhaus, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen geladen werden oder auch bei Reisen an Schnellladesäulen entlang der Autobahn. Diesbezüglich biete die Stadtverwaltung bereits über ein Flächenportal den interessierten Betreibern von Ladesäulen mögliche Grundstücke für die Infrastruktur an.



 

Ist es möglich, einige Ladesäulen im Gewerbegebiet zu installieren, beispielsweise auf Supermarktparkplätzen? Oder sind im Gewerbegebiet sogar bereits Standorte geplant?

Stadt GiGu – Team Mobilität: Aktuell beraten wir das TIGZ beim Aufbau von 4-6 Ladepunkten für Besucher und Mieter des Technologiezentrums. Die Firma Bertrandt hat bereits Ladestationen. Die Firma Hörmann informiert sich zur Zeit über Fördermöglichkeiten.

Weiter teilt die Stadt mit: Aldi Süd hat angekündigt, weitere 1.500 Ladestationen auf den Parkplätzen seiner Supermärkte im Aldi Süd Einzugsgebiet zu errichten. Damit würden mehr als 75 Prozent der Filialen des Discounters über mindestens einen Ladepunkt verfügen. Interessant: Die Aldi-Ladeinfrastruktur wird auch mit einem Bezahlterminal ausgestattet. Noch 2020 sollen 200 Filialen eine neue Ladestation erhalten. In der Folge sollen pro Jahr rund 300 Ladestationen errichtet und in Betrieb genommen werden. Bei diesem Tempo wäre der angekündigte Ausbau 2024 oder 2025 abgeschlossen. Lidl, McDonald und sonstige werden hier auch bald Angebote machen. Am Globus in Rüsselsheim ist auch bereits eine Ladestation.

Das schreibt die ÜWG dazu:

Die Mainzer Netze GmbH (MN) bereitet sich als zuständiger Stromnetzbetreiber in Mainz und Umgebung gemeinsam mit der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG) als beauftragter Betriebsführer für die Netzgebiete im Versorgungsgebiet des Kreises Groß-Gerau seit Jahren gezielt auf den zu erwartenden Nachfrageanstieg nach E-Mobilitäts-Ladinfrastruktur vor. Durch eigene Studien, Recherchen, Pilotprojekte und aktive Mitarbeit an wissenschaftlichen Untersuchungen – u.a. auch die aktive Teilnahme an der Verteilnetzstudie Hessen – sind MN und ÜWG auf die seit 2020 einsetzende Leistungsnachfrage vorbereitet. Durch bereits erfolgte bzw. laufende Investitionsmaßnahmen im zweistelligen Millionenbereich in den Ausbau der Stromnetzinfrastruktur beginnend ab dem Netzanschluss am 380-kV-Netz, über Verstärkungen im 110-kV-Netz und in den Umspannwerken zur Einspeisung ins 20-kV-Netz werden die Voraussetzungen für die E-Mobilitätswende im Versorgungsgebiet geschaffen.

Seit fast 10 Jahren werden in Trafostationen zur Einspeisung ins Niederspannungsnetz sowie im Niederspannungsnetz im Rahmen von Netzerneuerungsmaßnahmen entsprechende Reserven geschaffen. Dabei ist zu beachten, dass Niederspannungsnetze für einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren geplant und errichtet werden. Damit beträgt die jährliche Erneuerungsrate maximal 2%. Historische Netzkonfigurationen aus der letzten Jahrhundert können somit noch nicht auf den erst seit wenigen Jahren politisch propagierten Umstieg auf E-Mobilität ausgelegt sein. Allerdings verfügt das Niederspannungsnetz im Versorgungsgebiet durch eine frühzeitige Standardisierung im Vergleich zu anderen städtischen Netzen in der Regel über eine überdurchschnittlich hohe Leistungsfähigkeit und damit über Kapazitätsreserven, die in den nächsten Jahren gezielt für die Bereitstellung der elektrischen Energie für E-Ladeinfrastruktur genutzt werden können. Um diese Kapazitätsreserven effektiv nutzen zu können, schaffen MN und ÜWG gerade die Voraussetzungen für den Aufbau eines intelligenten Netzes. Mit diesem sogenannten „Smart Grid“ können bei Bedarf durch gezielte Steuerung der Leistungsnachfrage die Kapazitätsreserven bestmöglich ausgenutzt werden, ohne die
vorhandenen Betriebsmittel zu überlasten oder gar zu schädigen.



Unsere aktuelle Einschätzung ist, dass wir in den nächsten 5 Jahren im Niederspannungsnetz noch keinen flächigen Ausbau der Smart-Grid-Technologie benötigen. Punktuell könnte dies allerdings notwendig werden.

Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, auch in Ginsheim-Gustavsburg, sollten in der Regel die elektrische Energiemenge für ein bis zwei Elektromobile pro Haus über den bestehenden Netzanschuss beziehen können. Allerdings muss hier vom Hausbewohner auf den maximalen zeitgleichen Leistungsbezug für den allgemeinen Haushaltsbedarf (Elektroherd, Durchlauferhitzer, Sauna, …) und das Laden der E-Fahrzeuge geachtet werden. Das von ihm für die Erweiterung der elektrischen Kundenanlage zu beauftragende Elektroinstallationsunternehmen muss dies gemäß den geltenden Technischen Anschlussbedingungen technisch umsetzen und sicherstellen.

Bei der punktuellen Häufung von E-Mobilen auf kompakter Fläche (z.B. Garagenhöfe oder Großgaragen) könnte bei ungesteuerten Ladevorgängen theoretisch ein sehr hoher zeitgleicher Leistungsbezug entstehen. Hier muss entweder die Netzanschlussinfrastruktur bedarfsgerecht auf Kosten des Anschlussnehmers (in der Regel der Grundstückseigentümer) geeignet verstärkt werden, oder der Anschlussnehmer muss eine geeignetes dezentrales Lastmanagement in der Kundenanlage zur Vergleichmäßigung seines Leistungsbezugs einbauen. Eine weitere Alternative ist die Aufstellung von Batteriespeichern, die gleichmäßig aus dem Netz geladen werden und kurzzeitig mit hoher Leistung entladen werden können. Diese puffern dann Lastspitzen in Richtung Netz ab. Die Batteriespeicher können auch von dezentralen Solaranlagen eingespeist werden, so dass die Stromnetze entlastet werden.

In diesem Zusammenhang sei auf das am Montag, 08.03.2021 vom Bundestag beschlossene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz verwiesen, welches die zukünftigen Anforderungen an Ladeeinrichtungen in größeren Liegenschaften behandelt.
Zu empfehlen ist, dass die anzuschließende Ladeinfrastruktur (z.B. Wallbox) bereits über zukunftsfähige Schnittstellen verfügt, die eine interne Begrenzung der maximalen Ladeleistung bei der zeitgleichen Ladung mehrerer E-Mobile ermöglicht oder gar eine Steuerung durch den Netzbetreiber. Hier werden am Markt geeignete Varianten angeboten, die aktuell auch gefördert werden.

Wir empfehlen die Einbeziehung eines Fachplaners, der bedarfsorientiert ein skalierbares Ladeinfrastrukturkonzept entwickelt. Gerne unterstützt die ÜWG hierbei.