Für gut eine halbe Stunde ging heute Morgen am Frankfurter Flughafen nichts mehr. Grund waren nicht etwa Streiks der Fluglotsen, sondern vielmehr die Sichtung einer Drohne über dem Fluggelände.

Wie die Bundespolizei mitteilte, gab es am frühen Morgen mehrere Hinweise auf eine Drohne, die im Süden des Geländes im Bereich Cargo City Süd gesichtet worden sein soll. Bei einer entsprechenden Kontrolle des angegebenen Bereiches, bei dem auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz gekommen ist, konnten die Einsatzkräfte das gemeldete „Fluggerät“ nicht mehr finden. So ist auch nicht klar, um welche Art von Drohne es sich wirklich gehandelt habe.

Kompletter Stillstand für eine halbe Stunde

Aus Sicherheitsgründen wurden vorsorglich alle Starts und Landungen gecancelt. In der Zeit von 07.45 Uhr bis 08.18 Uhr ruhte der Betrieb komplett.

Flugzeuge die im Landeanflug auf Deutschlands größten Flughafen waren, mussten Warteschleifen drehen oder wurden teilweise sogar umgeleitet. Passagiere die bereits in Flugzeugen eingecheckt hatten, mussten während der Sperrung teilweise in ihren Maschinen verharren.

Verursacher bisher nicht gefunden

Gut 45 Minuten nach Aufhebung der Sperrung konnte der Airport zum normalen Betrieb übergehen. Bundes- und Landespolizei haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen sowohl die Drohne als auch die Person die die Drohne steuerte.

Bereits im März kam es am Frankfurter Flughafen zu einem ähnlichen Vorfall, bei dem es durch die kurzzeitige Sperrung zu zahlreichen Verspätungen im Flugplan kam.

Anstieg der Behinderungen um 80 Prozent

Nach Informationen der Deutschen Flugsicherung ist die Behinderung des Luftverkehrs durch Drohnen im vergangenen Jahr um etwa 80 Prozent angestiegen. 125 Fälle seien alleine im Großraum von Flughäfen gemeldet. Spitzenreiter der Störungen ist der Flughafen Frankfurt mit 31 Störungen. Den traurigen zweiten Platz belegt Berlin-Tegel mit 17 Störungen gefolgt von München (14) und Hamburg mit 12 Störungen.

Drohnenflugverbot

In Deutschland gilt ein Drohnenflugverbot über den Start- und Landebereich von Flughäfen. Ebenso dürfen Drohnen nicht über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen fliegen.

Generell müssen sich die Fluggeräte währende sie in der Luft im Einsatz sind immer in Sichtweite desjenigen bleiben, der sie steuert. Auch dürfen sie nicht höher als 100 Meter fliegen. Eine Ausnahme gilt jedoch auf Modellflugplätzen.