Narrenkäfig Bad Kreuznach – Wenn sich der Kornmarkt am Donnerstag, den 12. Februar 2026, wieder in den traditionellen „Narrenkäfig“ verwandelt, steht die Stadt Kopf. Damit die Straßenfastnacht für die tausenden Besucher ein friedliches Vergnügen bleibt, hat die Stadtverwaltung klare Sicherheitsregeln aufgestellt, die weit über den abgesperrten Bereich hinausgehen.
Alkoholverbot und Glasverbot in der Verbotszone beim Narrenkäfig Bad Kreuznach
Um unkontrollierten Alkoholkonsum und Verletzungen durch Scherben beim Narrenkäfig Bad Kreuznach zu vermeiden, gilt von 10 bis 22 Uhr in weiten Teilen der Innenstadt ein strenges Mitführ- und Konsumverbot. Betroffen sind unter anderem:
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Der Europaplatz und Teile der Mannheimer Straße
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Kurhausstraße, Mühlenstraße und Kreuzstraße
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Römerstraße, Klostergasse und Hospitalgasse
Wichtig zu wissen: In diesen Zonen ist es untersagt, alkoholhaltige Getränke zu konsumieren oder Getränke aus Glasbehältnissen zu trinken. Wer Alkohol im Einzelhandel kauft, darf diesen durch die Zone transportieren, ihn dort jedoch nicht öffnen oder verzehren. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich konzessionierte Gastronomiebetriebe sowie der unmittelbar umzäunte Veranstaltungsbereich auf dem Kornmarkt, der Mannheimer Straße und der Rossstraße.
Kostüm-Check: Vorsicht bei „Anscheinswaffen“
Ein Cowboy ohne Revolver oder ein Polizist ohne Pistole? Die Stadt und die Polizei mahnen zur Vorsicht. Sogenannte Anscheinswaffen, die täuschend echt aussehen, sollten unbedingt zu Hause bleiben. In der feiernden Menge können diese zu massiver Verunsicherung führen und im Ernstfall polizeiliche Einsätze auslösen.
Generell gilt: Das Mitführen von echten Waffen und Messern ist bei öffentlichen Veranstaltungen strikt verboten. Der kommunale Vollzugsdienst wird gemeinsam mit der Polizei verstärkt kontrollieren.
Cannabis-Konsum untersagt
Trotz der gesetzlichen Teil-Liberalisierung bleibt der öffentliche Konsum von Cannabis im Umfeld der Fastnacht eingeschränkt. In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr ohnehin gesetzlich untersagt – dieses Verbot gilt vollumfänglich auch für den gesamten Bereich rund um den Narrenkäfig.
„Sicherheit als Basis für unbeschwertes Feiern“
Ordnungsdezernent Markus Schlosser unterstreicht die Notwendigkeit der Maßnahmen rund um den Narrenkäfig Bad Kreuznach: „Der Narrenkäfig ist eine der größten und beliebtesten Straßenfastnachtsveranstaltungen der Region. Damit alle Gäste unbeschwert feiern können, ist es wichtig, klare Regeln für die Sicherheit aufzustellen.“ Die Stadt setzt dabei auf das Verständnis und die Kooperation der feiernden Narren.
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