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Nachrichten Mainz | Bundesweit werden Großveranstaltungen abgesagt, so auch in Mainz. An diesem Freitag hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz unter der Leitung von Oberbürgermeister Michael Ebling gemeinsam mit dem Leiter des zuständigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen getagt und auf Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 15. April die folgenden Entscheidungen getroffen.


Diese Großveranstaltungen werden bis zum 31. August 2020 abgesagt

  • Mainzer Johannisnacht (19. Juni)
  • Weinfest im Kirchenstück (3. Juli bis 6. Juli)
  • Ebersheimer Weinwanderung (31. Mai)
  • Mainzer Bierbörse (10. Juli bis 12. Juli)
  • Mainzer Sommerlichter (24. Juli bis 25. juli)
  • Mainzer Weinmarkt (erstes Wochenende 27. bis 30. August 2020)
  • Summer in the City
  • Sommerschwüle (1. August)
  • Seniorensommerfest (23. August)
  • Marktfrühstück
  • Gutenberg-Marathon (10. Mai)
  • Open Ohr (29. Mai bis 1. Juni)

Alle Stadtteilfeste werden bis einschließlich Juli 2020 abgesagt. Ob und welche Stadtteilfeste ab August 2020 stattfinden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen

Gemäß den Vorgaben des Landes wird Geschäften ab Montag 20. April 2020 ein Verkauf auf bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ermöglicht. Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz kontrolliert, ob die Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts eingehalten werden.

Das beim Ordnungsamt eingerichtete Bürgertelefon zum Thema Coronavirus wird aufrechterhalten. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende können sich von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr unter der Nummer 06131 – 124 499 mit allen Fragen rund um die aktuell gültige Rechtsverordnung des Landes an die Verwaltung wenden. Dies betrifft konkret etwa die Themen Kontaktverbot, Veranstaltungen, Regelungen für den Handel und die Gastronomie und vieles mehr.



Weitere Informationen

Ab dem 20. April 2020 nehmen die beiden großen Recyclinghöfe des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz – mit einigen gezielten Einschränkungen – den Normalbetrieb wieder auf. Ab dem 4. Mai 2020 öffnen auch die Wertstoffhöfe in den Stadtteilen.

Gremiensitzungen werden bis einschließlich 3. Mai 2020 abgesagt. Zudem bleiben alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz für die Öffentlichkeit bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei unaufschiebbaren Terminsachen, ist weiterhin eine telefonische Terminvereinbarung möglich.

Die Trauerhallen auf allen Mainzer Friedhöfen bleiben bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Beisetzungen dürfen weiterhin von maximal 5 Personen begleitet werden.

Auch alle öffentlichen Sportstätten, Spielplätze, Jugendzentren, Grillplätze und Grillwiesen bleiben bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Städtische Museen, Archive und Bibliotheken sowie das Peter-Cornelius-Konservatorium und die Volkshochschule Mainz bleiben für die Öffentlichkeit ebenfalls bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Bis dahin wird ein Konzept für eine Öffnung unter entsprechenden Hygienemaßnahmen erarbeitet.

Schulöffnungen werden vorbereitet

Für die vom Land geplanten Schulöffnungen trifft die Landeshauptstadt Mainz als Schulträger die notwenigen Vorbereitungen und bereitet entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen vor. Dies sind beispielsweise Konzepte zur Reinigung und Flächendesinfektion, Bereitstellung von Seife und Papierhandtüchern zum Händewaschen. Dabei orientiert sich die Stadt an den Richtlinien des Landes.

Die Notbetreuung in Kitas wird aufrechterhalten und gemäß den Vorgaben des Landes erweitert. Die Gebühren für die in der Krise geschlossenen Krippen und Horte, sowie für die Verpflegung, werden weiterhin ausgesetzt. Dies gilt für Angebote der Landeshauptstadt und der Freien Träger.

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Oberbürgermeister Michael Ebling dazu

„Auch wenn wir in der Entwicklung der Infektionszahlen eine erfreuliche Tendenz feststellen, da die Infektionsgeschwindigkeit sinkt, so dürfen wir in der Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen nicht nachlassen! Wir müssen weiterhin unsere Kontakte beschränken und auf Distanz gehen und gleichzeitig als Gesellschaft zusammen halten. Die Verbote und Einschränkungen dienen dem Schutz aller Menschen vor weiteren Ansteckungen mit dem Coronavirus. Ich bin dankbar, dass die Bürgerinnen und Bürger geduldig und diszipliniert sind, denn so können wir das Virus weiter ausbremsen.“, so Ebling.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die weitere Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen sind zudem auf der Homepage der Stadt zu finden.