Rund 41.000 Wahlberechtigte bei der Europawahl 2019

Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum 9. Europäischen Parlament statt. In Bad Homburg v. d. Höhe werden rund 41.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein.

Dazu zählen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Weiterhin wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag im Ausland leben und die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz erfüllen, sogenannte Auslandsdeutsche.

Als letzter Personenkreis sind wahlberechtigt für die Europawahl 2019 alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Die Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Bad Homburg v. d. Höhe
Wohnen, sowie im Ausland lebende Deutsche können mit einem speziellen Antrag
bei der Europawahl am 26. Mai ihr Wahlrecht ausüben.

Gewählt wird bei der Europawahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Stadt versendet die Benachrichtigungen etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl. Spätestens am 21.Tag vor der Wahl müssten die Wahlberechtigten in Bad Homburg Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Nur wer bis zum 5. Mai 2019 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich danach vorsichtshalber im Rathaus unter der Telefonnummer 06172 100-3112 bzw. -3119 melden, um sicherzugehen im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein.

Weitere Informationen rund um die Europawahl 2019 sind zu finden auf der Internetseite der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe oder der des Bundeswahlleiters (https://www.bundeswahlleiter.de).

Die Abwicklung der Wahlen ist nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. In Bad Homburg werden etwa 400 Helferinnen und Helfer benötigt. Für diesen Einsatz wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld von 50,00€ gezahlt. Die Stadtverwaltung sucht noch Personen, die dieses Ehrenamt ausüben möchten. Eine Registrierung ist über den Online-Wahlhelferassistenten auf der Internetseite der Stadtverwaltung
(www.bad-homburg.de) möglich.

Sie haben noch Rückfragen? Alle Fragen beantwortet das Team vom Wahlamt im Rathaus unter der Durchwahl 06172 100 -3112 bzw. 3119 gerne.