Lockerungen der Maßnahmen gegen die Pandemie starten an diesem Montag. Es ist die zweite Phase eines Systems, das wie ein Leiterspiel funktioniert: Bleiben die Infektionszahlen niedrig, wird in fünf Schritten und im Zwei-Wochen-Rhythmus gelockert. Gehen die Zahlen hoch, startet alles wieder von vorne.


Die unten genannten Regelungen gelten jeweils für eine Stadt oder einen Landkreis. Entwickeln sich die Fallzahlen unterschiedlich, können zum Beispiel in einer Stadt die Maßnahmen greifen, im benachbarten Landkreis aber nicht. Wie die Schritte im Idealfall aussehen, hat BYC-News in einer Übersicht zusammengestellt:

Als erster Öffnungsschritt gelten die Rückkehr der Friseure und der Start des Wechselunterrichts, der in Rheinland-Pfalz am 22. Februar begann.

Öffnung der Gartenmärkte

Der zweite Öffnungsschritt startet an diesem Montag, 8. März.

Private dürfen sich dann wieder Menschen aus zwei Haushalten treffen. Das ist allerdings begrenzt auf fünf Personen über 14 Jahre. Kinder werden nicht mitgezählt.

Gartenmärkte, Blumengeschäfte und Buchhandlungen werden geöffnet. Ebenso die körpernahen Dienstleistungen und Fahrschulen. Angebote, bei denen keine Masken getragen werden können, dürfen nur angenommen werden, wenn vorher ein negativer Test vorliegt. Das betrifft zum Beispiel Kosmetik oder Rasuren.

Der dritte Öffnungsschritt startet ebenfalls am 8. März, ist aber abhängig von den Infektionszahlen

Der Einzelhandel öffnet, wenn in einer Stadt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche unter 50 Fällen pro 100 000 Einwohner liegt. Dann dürfen die Läden je nach Verkaufsfläche einen Kunden auf 10 oder 20 Quadratmeter hineinlassen.

Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 Fällen, ist Einkaufen nur mit einem Termin möglich.

Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten dürfen bei einer „Inzidenz“ unter 50 Fällen öffnen. Liegen die Fallzahlen zwischen 50 und 100 ist ein Besuch nur mit Termin möglich.

Draußen darf kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Teilnehmern stattfinden, wenn die Fallzahlen unter 50 liegen. Liegen sie zwischen 50 und 100 Fällen, dürfen draußen bis zu fünf Leuten aus nur zwei Haushalten Sport treiben. Bei Kindern ist die Teilnehmerzahl auf 20 beschränkt.

Öffnung der Biergärten

Der vier Öffnungsschritt startet am 22. März:

Der „vierte Öffnungsschritt“ soll die Öffnung der Außengastronomie mit sich bringen. Liegen die Fallzahlen zwischen 50 und 100, brauchen Gäste einen negativen Schnelltest.

Das Gleiche gilt für Kinos, Theater sowie Konzert- und Opernhäuser.

Kontaktfreier Sport könnte dann auch wieder drinnen möglich sein. Bei einer „Inzidenz“ über 50 nur, wenn negative Schnelltests vorliegen. Kontaktsport wäre unter den gleichen Bedingungen draußen wieder möglich.

Der fünfte Öffnungsschritt startet am 5. April

Der Teil des Einzelhandel öffnet, der bei einer „Inzidenz“ zwischen 50 und 100 geschlossen bleiben musste.

Bei Fallzahlen unter 50 wären draußen wieder Veranstaltungen möglich mit bis zu 50 Teilnehmern.

Bei unter 50 Infektionen dürfte Kontaktsport auch wieder drinnen stattfinden.

Drinnen dürfte bei zwischen 50 und 100 Fällen wieder kontaktfreier Sport auch ohne vorliegenden Test stattfinden. Kontaktsport wäre außen weiter möglich.