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Am Dienstag (10. August 2021) haben der Bund und die Länder über die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie entschieden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Mehr Tests und strengere Regeln für Ungeimpfte

  • Die „Corona-Notlage“ soll über den 30. September hinaus um weitere drei Monate verlängert werden. Dem muss allerdings noch der Bundestag in seiner Sitzung am 7. September zustimmen.
  • Zur weiteren Vermeidung der steigenden Infektionen soll ab dem 23. August 2021 eine 3G-Regel in Kraft treten, sobald die Inzidenz über 35 steigt. Diese umfasst geimpfte, genesene sowie getestete Personen. Ausschließlich diese sollen Krankenhäuser, Pflegeheime, Innengastronomie und Veranstaltungen im Innenraum betreten können. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio etc.) und für Sport im Innenbereich (Wer Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen). Ungeimpfte müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter ist als 48 Stunden) vorlegen.
  • Bei Beherbergungen soll ein Test bereits bei der Anreise vorgelegt werden. Zweimal pro Woche während des Aufenthalts wird ein weiterer Test notwendig.
  • Die 3G-Regelung gilt nicht für Gottesdienst und religiöse Zusammenkünfte.
  • Ab dem 11. Oktober sollen die kostenlosen Bürgertests für ungeimpfte Personen wegfallen. Für Personen, die sich nicht impfen lassen können, sollen die Tests jedoch kostenfrei bleiben. Auch für den Arbeitsplatz sollen die Tests kostenfrei bleiben.
  • Finanzielle Überbrückungshilfen des Staates sollen weiter verlängert werden. Davon betroffen ist auch Erleichterungen im Zugang für das Kurzarbeitergeld.
  • Für Clubs und Partys müssen auch weiterhin Hygienekonzepte vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll höchstens die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätt oder maximal 25.000 Personen besetzt werden.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen und dem ÖPNV bleibt weiterhin für alle bestehen.