Initiative „Zukunft Rhein-Main“ für Novellierung des Fluglärmgesetzes

Die Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) hat sich mit einem
Appell an den Parlamentarischen Arbeitskreis Fluglärm beim Deutschen Bundestag
gewandt. Der Arbeitskreis soll Einfluss auf den weiteren Werdegang des
Gesetzgebungsverfahrens zugunsten eines verbesserten Fluglärmschutzes nehmen.
„Das Gesetz soll nicht nur evaluiert, sondern im Sinne der lärmbetroffenen Bevölkerung
auch novelliert werden“, betonten die ZRM-Sprecher Katrin Eder (Umweltdezernentin der
Stadt Mainz), Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Bürgermeister Michael Antenbrink
(Flörsheim) sowie Bürgermeister Herbert Hunkel (Neu-Isenburg).

Das Fluglärmgesetz dürfe nicht mehr nur ein reines Entschädigungsregelwerk bleiben,
sondern müsse vor allem die Gewichtung des aktiven Schallschutzes – also der
Lärmminderung an der Quelle – erhöhen, so das Sprechergremium. „Für die vom größten
Flughafenstandort in Deutschland ausgehenden massiven Fluglärmbelastungen im
Ballungsraum Rhein-Main müssen zukünftig Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die
einen Fluglärmschutz durch aktive und passive Maßnahmen ermöglichen“, heißt es in
dem Appell.

Ein Gesetzesentwurf müsse nun zeitnah auf den parlamentarischen Weg gebracht
werden. Denn eines belege die Evaluierung sehr deutlich: „Das Fluglärmgesetz in seiner
jetzigen Fassung erfüllt nicht mehr die Mindestanforderung an die Schutzpflicht des
Staates, der seine Bürger und Bürgerinnen in einem ausreichenden Maß vor Fluglärm
(Art. 2 Abs. 2 GG) schützen muss.“ Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der
Novellierung aus dem Jahr 2007 dürften sich nicht wiederholen. „Der Fluglärmschutz darf
weder durch die Luftverkehrslobby verwässert noch auf die lange Bank geschoben
werden“, so das Sprechergremium.

Pressestelle der Stadt Mainz