BYC-NewsÜberregionalDie Asiatische Hornisse in Hessen auf dem Vormarsch

Die Asiatische Hornisse in Hessen auf dem Vormarsch

Invasive Art breitet sich entlang der Flüsse aus – Verwechslungsgefahr mit heimischen Arten

Hessen Aktuell – Seit ihrer ersten Entdeckung im Jahr 2014 in Deutschland hat sich die Situation rund um die Asiatische Hornisse in Hessen deutlich verschärft. Seit 2016 offiziell als invasive Art eingestuft, bevorzugt Vespa velutina vor allem warme und feuchte Regionen. Besonders entlang der Flussläufe findet das Insekt ideale Lebensbedingungen, breitet sich von dort jedoch stetig in das Hinterland aus. Optisch lässt sie sich gut von der heimischen Hornisse unterscheiden: Sie ist insgesamt dunkler gefärbt, etwas kleiner als ihre europäische Verwandte und besitzt charakteristische gelbe Beine.

-Werbeanzeige-

Nestbau und Aggressionspotenzial

Der Lebenszyklus der Asiatische Hornisse in Hessen beginnt im März mit dem Bau des Primärnestes durch die Königin. Diese ersten Nester beherbergen bis zu 500 Arbeiterinnen und befinden sich oft in geringer Höhe, beispielsweise in Hecken oder Gebüschen. Obwohl die Tiere grundsätzlich als friedfertig gelten, reagieren sie bei Erschütterungen oder Störungen in unmittelbarer Nestnähe äußerst aggressiv. Im August erfolgt der Umzug in das Sekundärnest, welches meist in großer Höhe in Baumkronen errichtet wird. Diese Nester können eine beachtliche Größe von bis zu 100 cm erreichen und bis zu 3.500 Individuen beherbergen. Die schiere Masse dieser Nester führt gelegentlich dazu, dass Äste unter der Last brechen und das Nest zu Boden stürzt.

Asiatische Hornisse – Meldepflicht und fachgerechte Entfernung

Die Anzahl der bestätigten Nestfunde in hessischen Landkreisen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Wer ein Nest der Asiatische Hornisse in Hessen entdeckt, sollte unter keinen Umständen eigenmächtig handeln. Eine Nestentfernung darf aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und der Sicherheitsrisiken ausschließlich mechanisch durch spezialisierte Fachfirmen durchgeführt werden. Funde müssen umgehend gemeldet werden, um die weitere Ausbreitung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Hierfür hat das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ein spezielles Meldeportal auf seiner Website eingerichtet.

-Werbeanzeige-