Der DRK-Landesverband Hessen e.V. und seine Mitgliedsverbände kritisieren die Kurzfristigkeit und die Gestaltung der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum Ende Juni.


Es entstehen hohe bürokratische Hürden

Zwar können Bürgerinnen und Bürger weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen kostenlosen Bürgertest in den Testzentren in Hessen erhalten; allerdings müssen alle anderen Testwilligen dafür bezahlen und mit hohem Zeitaufwand über die neuen Regelungen informiert werden. Für die Testzentren des DRK entstehen dadurch hohe bürokratische Hürden für die Überprüfung der unterschiedlichen Fälle und der Kriterien.

DRK-Landesgeschäftsführer Nils Möller führt dazu aus

„So kurzfristige politische Entscheidungen sind eine Zumutung und der Verwaltungsaufwand ist groß. Der Umgang mit diesen umfangreichen Änderungen ist schwierig, eine Planbarkeit nicht möglich und die klare Kommunikation mit den eigenen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen sehr erschwert. Dazu kommt die Übermittlung von gegensätzlichen Botschaften solcher Entscheidungen: Testzentren werden geschlossen bei gleichzeitig deutlicher Warnung vor der nächsten Erkrankungs-Welle.“

Die DRK Testzentren in Hessen wählen nach derzeitiger Lage unterschiedliche Wege: Teilweise stellen Zentren ihre Arbeit ein, teilweise schaffen sie provisorische Wege bei der Bezahlung mit Bargeld oder per Kartenlesegerät.

Unklar bleibt in diesem Zusammenhang, wie die Tests abgerechnet werden können, da die kassenärztliche Vereinigung künftig diese Aufgabe nicht mehr übernehmen möchte.