20190129 132229 thorsten luettringhaus mainz umwelt luftmessstation kaiserstrasse
20190129 132229 thorsten luettringhaus mainz umwelt luftmessstation kaiserstrasse

Das Verwaltungsgericht Mainz hat einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt, der Stadt Mainz ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro aufzuerlegen. Damit muss die Deutsche Umwelthilfe eine juristische Niederlage einstecken.

In einer Entscheidung Ende Oktober, hatte das Verwaltungsgericht nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden, dass die Stadt Mainz ihren Luftreinhalteplan erneuern muss. Grund hierfür war, dass die Schadstoffbelastung zu hoch war.

Neuer Plan reichte der DUH nicht aus

In dem neu erstellten Plan nahm die Stadt auch ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in bestimmten Bereichen der Innenstadt mit auf. Doch der Deutschen Umwelthilfe genügte das nicht, sondern forderte vom Gericht die Stadt zu einem Zwangsgeld zu verklagen.

Die Ablehnung der Klage begründete das Verwaltungsgericht damit, dass die Stadt Mainz in dem geänderten Luftreinhaltungsplan nachweislich anstrebt, die Grenzwerte im gesamten Stadtgebiet einzuhalten.

Ab 1. September Dieselfahrverbot?

Die Entscheidung, ob ein Mainz ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge verhängt werden muss, wird sich in den ersten sechs Monaten diesen Jahres zeigen. Sollte der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten werden, wird ab dem 1. September ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in der Stadt umgesetzt werden müssen.