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Die Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben Klimaklage gegen den Kasseler Konzern Wintershall Dea eingereicht. Es ist der dritte von der DUH angestrengte Prozess gegen ein deutsches Unternehmen auf Basis des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts und der erste gegen einen Energie-Riesen.

Führender unabhängiger Öl- und Gaskonzern Europas

Wintershall Dea ist nach eigenen Angaben der „führende unabhängige Öl- und Gaskonzern Europas“ und fördert sowohl in Deutschland als auch im Ausland in großem Umfang Erdöl und fossiles Erdgas. Er ist damit für Emissionen von 80 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr verantwortlich – mehr als beispielsweise das gesamte Industrieland Österreich.

Frist abgelehnt

Vor der Einreichung der Klage beim Landgericht Kassel hatten die Umweltschützer dem Konzern eine Frist gesetzt. Innerhalb derer sollte Wintershall Dea sich zur Einhaltung eines Paris-kompatiblen CO2-Budgets verpflichten und in Einklang damit spätestens ab 2026 keine neue Erdöl- bzw. Erdgas-Förderung mehr beginnen. Das Unternehmen lehnte das jedoch ab. Klägerinnen und Kläger in dem Zivilprozess sind die Geschäftsführenden der DUH Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch.

Auch an der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 beteiligt

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wintershall Dea ist ein fossiler Riese. Mit seinen jährlichen Treibhausgas-Emissionen von rund 80 Millionen Tonnen feuert der Konzern die Klimakrise an. Es ist überfällig, dass sich Konzerne mit solch schmutzigen Geschäftsmodellen der Realität der Klimakrise stellen: Wir brauchen verbindliche Reduktionspfade, mit denen die Klimaziele von Paris eingehalten werden können. Mit seiner Erdöl- und Erdgasförderung steht Wintershall Dea dagegen für eine Wirtschaftsweise, die nicht fortgesetzt werden darf, wenn wir die Grundrechte von jungen Menschen und künftigen Generationen schützen möchten. Der Konzern betreibt nicht nur Erdöl- und Erdgasprojekte weltweit, sondern ist auch an der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2, dem größten fossilen Projekt Europas, finanziell beteiligt. Wir fordern den Konzern dazu auf, sich aus diesem Geschäft zurückzuziehen, einen Ausstieg aus seiner Erdöl- und Erdgas-Förderung gemäß der Pariser Klimaziele einzuleiten und spätestens ab 2026 keine neue Erdöl- und Erdgas-Förderung mehr zu beginnen.“

Forderung der DUH abgelehnt

In einem Anspruchsschreiben hatten die Geschäftsführenden der DUH am 2. September 2021 Wintershall Dea aufgefordert, sich zu ausreichendem Klimaschutz zu verpflichten. Darauf hatte das Unternehmen reagiert, die Forderung der DUH nach Einhaltung eines CO2-Budgets jedoch abgelehnt. In seinem Schreiben behauptet Wintershall Dea, durch die Förderung von fossilem Erdgas einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diese Darstellung weist die DUH entschieden zurück.

Wintershall dea will Produktion um 30 % steigern

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Das Argument mit Erdgas klimaneutral zu werden, gleicht dem Versuch, sich mit Light-Zigaretten das Rauchen abzugewöhnen. Beides wird nicht funktionieren. Erdgas ist ein fossiler Energieträger, der maßgeblich zur Klimakrise beiträgt. Alle Projektionen zur Einhaltung der Klimaziele zeigen zudem: der Erdgas-Bedarf sinkt drastisch in den kommenden Jahren. Wintershall Dea plant jedoch das glatte Gegenteil: Der Konzern hat angekündigt, seine Erdöl- und Erdgas-Produktion alleine in den nächsten zwei Jahren um 30 Prozent steigern zu wollen. Damit wird ein massives Wachstum der CO2-Emissionen unvermeidlich. Zu alledem plant das Unternehmen eine Expansion der Förderung von fossiler Energie auch in besonders sensiblen Naturräumen wie im Nationalpark Wattenmeer und in der Arktis. Wir fordern Wintershall Dea auf, diese Pläne zu stoppen und einen Ausstieg aus dem Geschäft mit Erdöl und Erdgas einzuleiten.“

Weitere Klage gegen ein deutsches Unternehmen

Das Verfahren gehört zusammen mit den DUH-Klimaklagen gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz zu den ersten Prozessen gegen deutsche Unternehmen, die auf dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts basieren.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesen Klagen vertritt: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat klargemacht: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Mit diesem Gedanken ziehen wir nun Unternehmen wie Wintershall Dea zur Verantwortung, die für einen erheblichen Anteil der CO2-Emissionen in Deutschland und in Europa verantwortlich sind.“

Hintergrund:

Der Konzern Wintershall Dea ist eines der klimaschädlichsten Unternehmen Deutschlands und Europas. Das Unternehmen ist 2018 aus dem Zusammenschluss der Mineralöl- bzw. Erdgas-Sparten von BASF (Wintershall) und RWE (Dea) entstanden. Wintershall Dea gehört zu 67 Prozent der BASF SE, die übrigen 33 Prozent gehören dem russischen Oligarchen Michail Fridman. Der Konzern ist weltweit tätig, insbesondere in Russland, Europa, Nordafrika, Südamerika und dem Mittleren Osten. In die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2, das größte fossile Projekt Europas, hat das Unternehmen eine Milliarde Euro investiert.

Die DUH fordert, dass Wintershall Dea seine Erdgas- und Erdöl-Förderung im Einklang mit dem verbleibenden CO2-Budget gemäß des Pariser Klima-Limits reduziert. Dazu darf Wintershall Dea spätestens ab 2026 keine neuen Erdgas- und Erdölfelder mehr entwickeln.

(Quelle: Pressemeldung DUH)