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Nachrichten Überregional | Im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie geht die Deutsche Bahn noch einen Schritt weiter. Wie ein Sprecher des Unternehmens gegenüber den Medien mitteilte, sei es künftig denkbar, ein dauerhaftes Reiseverbot auszusprechen für Personen, die wiederholt das Tragen der Maske verweigern.


Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch möglich

Diese Maßnahmen hätten für Maskenverweigerer schwere Konsequenzen, denn das würde ein dauerhaftes Reiseverbot in Zügen der Deutschen Bahn bedeuten. Sollte die Person dann trotz des Verbots noch einmal in einen Zug steigen, droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Betroffene müssen dann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Dabei beruft sich die Deutsche Bahn nach Angaben eines Sprechers auf den Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Dieser sage aus, dass ein Beförderungsausschluss bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden kann.

Bislang mussten Maskenverweigerer lediglich am nächsten Bahnhof aussteigen und mit einem Bußgeld rechnen, das allerdings die Deutsche Bahn verhängt. Das Unternehmen nimmt lediglich die Personalien des Maskenverweigerers auf und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter.

200.000 Verstöße registriert

Wie ein Sprecher der Deutschen Bahn mitteilte, hält sich der Großteil vorbildlich an die Maskenpflicht. Rund 99 Prozent der Passagiere tragen demnach eine Alltagsmaske. Trotz allem konnte die Bundespolizei im Zeitraum von Mitte September bis Anfang Dezember rund 200.000 Verstöße feststellen. Dabei handelte es sich um Verstöße sowohl an den Bahnhöfen als auch in den Verkehrsmitteln. Oftmals habe eine Verwarnung ausgereicht. Lediglich in 3.700 Fällen musste man die Personalien an die Behörden weiterleiten.