Nachrichten Mainz | Ab dem kommenden Mittwoch tritt die neue Corona-Verordnung im Bundesland Rheinland-Pfalz in Kraft. Shisha-Bars und Bordelle dürfen dann wieder offiziell Besucher in Empfang nehmen.


Maskenpflicht wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz veröffentlichte die aktuelle Verordnung am späten Donnerstagabend in einer Pressekonferenz. Wie in vielen anderen Lebensbereichen gilt demnach auch in Bordellen: „Kann das Abstandsgebot wegen der Art Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt“. Die Kontaktdaten aller Personen müssen auch in Bordellen erfasst werden und aufbewahrt werden, heißt es weiter in der Verordnung.

Das Frauenministerium in der Landeshauptstadt Mainz teilte zu dem Entschluss mit

Die Landesregierung habe in den vergangenen Wochen umfangreiche Hygienekonzepte von Interessensverbänden, Betreibern von Prostitutionsstätten und auch von einzelnen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erhalten. Die seien immer mit der Bitte verbunden gewesen, die Arbeit wieder aufnehmen zu dürfen.

Die meisten sehen die Dienstleistungen der Sexbranche als nicht systemrelevant an

Boost your City hatte bereits am 15. Mai mit einem Bordellbetreiber ein Interview: „Wir sind ein Wirtschaftszweig wie jeder andere und haben ebenfalls ein Recht auf Wiederaufnahme unserer Dienstleistungen. Es sind viele Existenzen in Gefahr und langjährige Geschäftsbeziehungen gehen in die Brüche. Es sind nicht nur die Dienstleister und Dienstleisterinnen betroffen, auch die Lieferanten der Utensilien und Hygieneartikel haben aktuell enorme Einbrüche. Durch unsere Dienstleistungen sind nachweislich auch schon Sexualdelikte verhindert worden, da die Männer sich hier mit den Frauen und auch Männern austoben konnten und ihre Fantasien erleben durften“, teilt uns der Frankfurter Öner K. mit.

Zum vollständigen Interview: Drive-in Bordelle und Konzepte zur Wiedereröffnung