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Die Stadt Mainz teilt mit: Um auch finanzschwachen Bürgern in Mainz die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport, zu ermöglichen, wurde 1985 der Sozialausweis der Landeshauptstadt Mainz eingeführt. Nun wurde der Sozialausweis weiterentwickelt, in „MainzPass“ umbenannt und soll ab 1. Januar 2019 gelten (Einzelheiten, siehe unten: Der neue „MainzPass“ im Überblick). Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch: „Damit haben wir einen erfreulichen Fortschritt bei den Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit geringem Einkommen in Mainz gemacht.“

Die Änderungen des neuen „MainzPass“ gegenüber dem bisherigen „Sozialausweis der Landeshauptstadt Mainz“ betreffen unter anderem den Personenkreis, der künftig Anspruch auf den „MainzPass“ hat. Beantragen können ihn Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten., „Somit erfolgt eine Anpassung an den Personenkreis, welcher bereits seit 2011 Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat“ stellt Sozialdezernent Dr. Lensch fest.

Zu den bisherigen Angeboten des Sozialausweises wird es eine weitere Sondermonatskarte für den ÖPNV geben – zunächst im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Modellprojekts, und die Angebote, die mit dem „MainzPass“ genutzt werden können, sollen ausgeweitet werden.

Der neue „MainzPass“ im Überblick

Berechtigte Personen Vom „MainzPass“ sollen künftig Personen profitieren, die existenzsichernde Leistungen erhalten. Dazu zählen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Ausstellung des „MainzPass“ ist die Vorlage eines gültigen Leistungsbescheides über eine der oben genannten Leistungen sowie eines Ausweisdokumentes und eines Lichtbildes im Bürgeramt erforderlich. Die Gültigkeit des „MainzPass“ orientiert sich an der Befristung des Leistungsbescheides.

ÖPNV-Nutzung Neben der bereits vorhandenen Sondermonatskarte (aktueller Preis: 61,10 €/ regulärer Kaufpreis derzeit 81,50 €) wird in Zusammenarbeit mit der Mainzer Mobilität für die o.g. Zielgruppe im Rahmen eines dreijährigen Modellprojekts zum 1.1.2019 eine weitere Sondermonatskarte zum Preis von 35,00 Euro angeboten. Sie kann im Direktverkauf bei der Mainzer Mobilität erworben und ab 9.00 Uhr genutzt werden, ohne Mitnahmeregelegung und ohne Übertragbarkeit.

Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren können wie bisher eine Sondermonatskarte zu einem Kaufpreis von derzeit 61,10 Euro erwerben. Diese ist nur gültig in Verbindung mit dem MainzPass und berechtigt nur den identifizierten Eigentümer zu beliebigen Zeiten und beliebig vielen Fahrten, jedoch nur auf den Linien der „Mainzer Mobilität“ und der „ESWE Verkehrsgesellschaft“ (Wiesbaden). Eine Mitnahmeregelung ist nicht vorgesehen. Für Kinder wird keine besondere Ermäßigung gewährt.

Nach zwei Jahren analysieren Mainzer Mobilität und Sozialdezernat, wie das Angebot angenommen wurde und welche Auswirkungen es auf die Fahrkartenverkäufe und Erlössituation der Mainzer Mobilität insgesamt hat. Auf Basis dieser Ergebnisse werden die Stadt Mainz und die Mainzer Mobilität über Einnahmeverluste und den Ausgleich eventueller Mehrkosten für die Modellphase sprechen. Gleichzeitig wird dann ein Vorschlag für eine dauerhafte Regelung, mit einer Zusammenfassung der Angebote und einer nachhaltigen Finanzierung, erarbeitet. Voraussetzung ist zudem, dass sich das Angebot nicht förderschädlich auf die Einführung eines landesweiten Sozialtickets erweisen darf.

Außerdem sollen u.a. weitere Angebote in den „Mainz Pass“ aufgenommen werden.

• Amt für Jugend und Familie: Auf alle allgemeinen Veranstaltungen werden 50 Prozent Preisermäßigung eingeräumt. Ebenso sind Einlasskarten für das Open-OhrFestival sowie die Ferienkarte mit einem Nachlass von 50 Prozent zu erhalten. Der Teilnehmerbeitrag für Kinder-, Jugend-, Ferien-, Freizeit und Erholungsmaßnahmen kann bezuschusst werden.

• Programmkino „CAPITOL&PALATIN“: Es hat Interesse signalisiert, Inhaberinnen und Inhabern eines „MainzPass“ zukünftig Vergünstigungen anzubieten. Die Höhe der Vergünstigungen ist dabei jeweils abhängig von der Vorführung.

• Eishalle am Bruchweg: Der Betreiber gewährt zukünftig auf die Eintrittspreise eine Ermäßigung von einem Euro.

• Mainzer Tafel e.V.: Wer im Besitz eines „MainzPass“ ist (gilt als Legitimationsnachweis), kann Lebensmittel beziehen.

• Schwimmbäder: Der Betreiber des Taubertsbergbades hat signalisiert, dass je nach Tarif Vergünstigungen von 0,70 € (Freibad) bis 10,00 € (10er-Karte Sportbad) möglich sind. Die Schwimmbad Mainzer Schwimmverein gGmbH hat mitgeteilt, dass derzeit Ermäßigungen von 0,50 € möglich sind.

• Städtische Museen: Bei Vorlage des „MainzPass“ können zu einem ermäßigten Eintritt von 3,00 Euro Dauer und Sonderausstellungen des Gutenberg-Museums besucht werden.

• Kammerspiele: Besucherinnen und Besucher der Mainzer Kammerspiele erhalten voraussichtlich wie bisher eine Ermäßigung von 4,00 Euro auf den Eintrittspreis, wenn der MainzPass vorgelegt wird.

• Peter-Cornelius-Konservatorium: Er werden zurzeit Gespräche über eine Verbindung der Ermäßigungen für soziale Härtefälle mit dem „MainzPass“ geführt. Die Vergünstigungen könnten dann im Einzelfall unter Vorlage des „MainzPass“ beantragt werden.

• VHS Mainz: Zudem werden aktuell Gespräche mit der Volkshochschule Mainz geführt hinsichtlich einer Wiederaufnahme des Angebots von Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhabern des „MainzPass“.