Nicht nur dass das Jahr 2021 im Zeichen der Hoffnung besteht, dass durch Impfungen ein Ausweg aus der Coronakrise gefunden wird und sich das Leben aller wieder in Richtung Normalität ändert, gibt es seit dem 1. Januar 2021 weitere Änderungen, die man kennen sollte.


Seit dem Jahreswechsel entfällt für rund 90 Prozent der Bundesbürger der SoLi weg, für Familien gibt es mehr Kindergeld sowie höhere Freibeträge. Teurer wird wohl das Heizen und der Kraftstoff.

Bereich Steuern und Finanzen

Mehrwertsteuer
Ab dem 1. Januar wird die Mehrwertsteuer, die im zweiten Halbjahr 2020 vorübergehend gesenkt wurde, wieder auf die regulären Sätze von 19 und 7 Prozent angepasst.

Solidaritätszuschlag
Nach 25 Jahren fällt ab dem 1. Januar für gut 90 Prozent der Bevölkerung, der Solidaritätszuschlag weg. Lediglich für Menschen mit sehr hohem Einkommen, bleibt der Zuschlag unverändert bestehen.

Einkommensteuer
Angehoben wird für alle Steuerzahler der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Dieser liegt 2021 nun bei 9744 Euro zu 9408 Euro im Vorjahr.
Auch die Grenze ab dem der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent fällig ist steigt auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro.
Alleinerziehende können jetzt auch höhere Unterhaltsleistungen bei der Steuererklärung abziehen.
Der Steuertarif wird an die Inflation angepasst, so dass der sogenannten kalten Progression entgegengewirkt werden kann.

Kfz-Steuer
Bei Neuzulassungen kann die KFZ-Steuer steigen. Hier wird der Spritverbrauch zu Grunde gelegt, so dass ein Anreiz zur Anschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen geschaffen wird.
Der Schnitt der Erhöhung beläuft sich jedoch auf nur knapp 16 Euro Mehrbelastung pro Jahr und Auto. Für viele Fahrzeugbesitzer ändert sich jedoch erstmal gar nichts. Auch bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Erhöhung nicht betroffen.



Behinderten-Pauschbeträge
Für Menschen mit Behinderung werden, nachdem sich seit fast 50 Jahren nichts geändert hat, steuerliche Freibeträge kräftig angehoben.

Zwischen 384 und 2840 Euro (zuvor 310 bis 1420 Euro), je nach Grad der Behinderung, beträgt der neue Freibetrag.
Auch der sogenannte „erhöhte Behinderten-Pauschalbetrag“ der für blinde oder hilflose Menschen gilt wird um 100 Prozent von bisher 3.700 auf nun 7.400 Euro angehoben.

Homeoffice-Pauschale
Durch die aktuelle Situation bekommt nun auch das Homeoffice einen höheren steuerlichen Stellenwert.
Für jeden Tag im Homeoffice können nun fünf Euro steuerliche, maximal 600 Euro jährlich, geltend gemacht werden. Da die Pauschale unter die Werbekosten fällt, profitieren jedoch lediglich diejenigen davon, die über die sowieso geltenden Werbekostenpauschale von 1000 Euro kommen.

Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze in gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung verschiebt sich um einige hundert Euro nach oben. So gilt für im Westen ein monatliches Einkommen von 7100 Euro und im osten Deutschlands 6700 Euro ab der Beiträge fällig werden.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die  Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 4837,50 Euro monatlich.

Lebensversicherungen
Versicherungsanbieter müssen ab dem 1. Januar die sogenannten Effektivkosten nun nach einheitlichen Kriterien angeben. Somit ist für Kunden es einfachen, entsprechende Versicherungen miteinander zu vergleichen.

Kreditkartenzahlungen
Sicherer aber auch etwas komplizierter werden die Zahlungen im Internet. So reicht es beim Bezahlen mit Visa, Mastercard oder Amex in Onlineshops nun nicht mehr aus, neben der Kreditkartennummer die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ab Mitte Januar müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden. Einen Monat späte, ab dem 15. Februar, gilt diese „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ dann ab 150 Euro. Nochmals einen Monat später, ab dem 15. März 2021 gilt diese Regelung dann für alle Zahlungen.

Thema Sozialleistungen

Kindergeld und Kinderzuschlag
Ab Januar steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 219 Euro monatlich. Für das dritte Kind werden 225 Euro gezahlt und ab dem vierten Kind erhöht sich der Betrag auf 250 Euro.

Der Kinderfreibetrag wird nun um mehr als 500 Euro auf 8.388 Euro angehoben.
Auch Familien mit geringen Einkommen können sich auf eine Erhöhung freuen. Hier steigt der Kinderzuschlag von 185 auf 205 Euro im Monat.

Grundrente
Einen Aufschlag von im Schnitt 75 Euro werden rund 1,3 Millionen Rentner erhalten, die mindestens 33 Beitragsjahre aufweisen.

Rente
Ab dem 1. Juli 2021 werden die Ost-Rentner eine Erhöhung von 0,7 Prozent erhalten . Für die West-Rentner wird es wohl, nach dem kräftigen Aufschlag aus dem Jahr 2020, keine Erhöhung geben. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst im Frühjahr geben.

Hartz IV
Auch die Regelsätze für Hartz IV werden angehoben.
Für alleinstehende Erwachsene steigt der Regelsatz auf 446 Euro.
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten nun 401 Euro.
Jugendliche bis 17 Jahre erhalten 373 Euro.
Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren bekommen 309 Euro.
Kinder bis fünf Jahre erhalten nun 283 Euro.

Mindestlohn
Ab Januar steigt der Mindestlost auf 9,50 Euro.
Im Juli wird er dann auf 9,60 Euro steigen.



Bereich Wohnen und Energie

Maklerkosten
Bislang trägt meist der Käufer die komplette Maklerprovision.
Nun gilt, dass der Käufer nur noch maximal 50 Prozent der Maklerkosten tragen muss. Und diese muss er auch der dann zahlen, wenn der Verkäufer seine Zahlung an den Makler nachgewiesen hat.

CO₂-Preis
Damit klimaschonende Alternativen gegenüber fossilen Energien voranzubringen, sollen diese verteuert werden. So gilt ab 2021 ein nationaler CO2-Preis für Verkehr und Heizen.
So müssen verkaufende Unternehmen wie zum Beispiel Raffinerien, 25 Euro pro Tonnen zahlen, die beim Verbrennen von Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht.
Dieser Preis wird dann an den Kunden weitergegeben.
So steigt nach Angaben der Bundesregierung der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent und beim Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Als Ausgleich sollen die Bürger zum Beispiel bei der Ökostrom-Umlage, die auf den Strompreis umgelegt wird, entlastet werden.

Wohngeld
Ab Januar gibt es beim Wohngeld eine sogenannte CO2-Komponente. Dieses ist dafür gedacht, dass Menschen mit geringem Einkommen, durch den CO2-Aufschlag nicht zusätzlich belastet werden.
Hier sollen die entstehenden Mehrkosten beim Heizen ausgeglichen werden. Richtwert ist hier die Haushaltsgröße und das Einkommen des Haushaltes.

Erneuerbare-Energien-Gesetz
Zum Jahreswechsel gilt eine Neufassung des EEG. Dieses soll den zuletzt lahmenden Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Quellen (Sonne, Wind, Wasser und Biomasse) anschieben.
Erleichtert werden soll so der Weiterbetrieb älterer Windräder, die eigentlich nach 20 Jahren aus der Förderung herausgefallen wären.
Auch soll Hürden, die für den Neubau oder die Erneuerung von Windkraft- und Solaranlagen bestanden, gemindert werden.

Bereich Gesundheit

Elektronische Patientenakte
Ab diesem Jahr soll allen  Versicherten eine elektronische Patientenakte zur freiwilligen Nutzung angeboten werden.
So können in der elektronischen Patientenakte Medikamentenpläne, Befunde oder auch Röntgenbilder abgespeichert werden.

In einer abgespeckten Version, die dem Datenschutz geschuldet ist, können die Patienten selbst festlegen, welche Daten dort hineinkommen und welcher Arzt sie sehe darf. Eine Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten ist erst für 2022 geplant.

Ultraschall
Das sogenannte „Babykino“, also nicht medizinisch Notwendige Ultraschalluntersuchungen bei Ungeborenen im Mutterleib ist ab diesem Jahr verboten. So sollen Föten vor unnötigen Einflüssen geschützt werden.

Krankenkassenwechsel
Um innerhalb des gesetzlichen Krankenkassensystems seine Kasse wechseln zu können, langt es ab 2021, einfach eine neue Krankenkasse auszuwählen und dort den Beitritt zu erklären.
Eine schriftliche Kündigung ist nur noch dann erforderlich, wenn man aus dem gesetzlichen Kassensystem zu einer privaten Krankenversicherung wechselt oder aber ins Ausland umzieht.



Verschiedenes

Upskirting
Mit bis zu zwei Jahren Gefängnis kann das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (das sog. Upskirting) oder in den Ausschnitt einer Frau, bestraft werden. Hierunter fällt auch die Verbreitung solcher Aufnahmen.

Einweg-Plastik-Verbot
Der Verkauf von gewissen Einwegplastikartikeln ist ab dem Sommer EU weit verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierunter fallen Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Halter für Luftballone, Rührstäbchen zum Beispiel für Kaffee, als auch Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

Personalausweis
Anstatt bisher 28,80 Euro werden für einen neuen Personalausweis nun 37,00 Euro fällig. Für Antragsteller unter 24 Jahren, der nur sechs Jahre Gültigkeit hat, kostet das amtliche Dokument 22,80 Euro.

Fleischindustrie
Verboten sind ab 2021 Werksverträge mit Arbeitnehmern, die in Schlachthöfen arbeiten. Ebenso wird es beim Schlachten und Zerlegen keine Leiharbeitsverträge mehr geben.

Elektrogeräte
Bisherige Klassifizierung  wie zum Beispiel „A+“ oder „A+++“ werden ab März 2021, zwecks einfacherer Erkennung durch den Verbraucher, wieder in die Klassifizierungen von A – G umgestellt. Gleichzeitig steigt die Anforderung an die entsprechenden Geräte

Verkehr
Für Fahrten ins Ausland galt bisher eine grüne Versicherungskarte, diese ändert jetzt die Farbe und wird weiß. Da die Versicherungen dieses Auslandsdokument auch online versenden, können es sich die Versicherer selbst auf weißem Papier ausdrucken.

Mindestens der Abgasnorm 5 müssen bei Neuzulassung Motorräder entsprechen.

Die neue TÜV-Prüfplakette, für Fahrzeuge, die in diesem Jahr eine frische Plakette erhalten, hat die Farbe rosa.
Das man 2021 zum TÜV muss, erkennt man, wenn man noch eine gelbe Plakette an seinem Nummernschild hat.

Eine „Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ müssen Fahrschüler ab 2021 ablegen. So wird die praktische Prüfung in Zukunft 10 Minuten länger dauern und nach einheitlichen Kriterien stattfinden.

Ab Juni dieses Jahres plant die Deutsche Bahn ihren neuen ICE4-XXL einzusetzen. Der Zug, mit insgesamt 918 Sitzplätzen soll dann erstmalig auf der Strecke Hamburg-Köln-Stuttgart-München einsetzten.