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Nachrichten Main-Taunus-Kreis | Derzeit sind im Main-Taunus-Kreis 154 Personen mit dem Corona-Virus infiziert, wodurch sich ein Inzidenz von 54 (Stand: 12. Oktober 2020, 11:00 Uhr.) ergibt. Deshalb ist der Main-Taunus-Kreis nun bundesweit als Risikogebiet eingestuft. Das teilte der Landrat Michael Cyriax auf Facebook mit.


Zwei Infektionsschwerpunkte sind ursächlich

Ursächlich für den rasanten Anstieg der Fallzahlen seien zwei Infektionsschwerpunkte, teilt der Landrat mit: In Hochheim sei eine Einrichtung für behinderte Menschen stark betroffen. Dort seien 15 Bewohner und 13 Beschäftigte infiziert. Zudem seien in einer Senioreneinrichtung in Kriftel 25 Bewohner und sechs Angestellte mit dem Corona-Virus infiziert.

In den vergangenen Wochen konnte auch beobachtet werden, dass sich die Familienangehörigen der sogenannten Reiserückkehrer aus dem Sommerurlaub ebenfalls häufig infizierten. Zudem gab es eine beträchtliche Zahl von Infektionen, deren Ursache sich vom Gesundheitsamt nicht aufklären lässt, schreibt Michael Cyriax.

Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung sind eingeleitet

Die vom Ausbruch betroffenen Einrichtungen dürfen keine Besucher empfangen. Alle Bewohner und Beschäftigte wurden in den vergangenen Tagen getestet. Zur Zeit stehe das Gesundheitsamt mit 354 Personen in engem täglichen Kontakt, erklärt der Landrat weiter.

In den Kliniken des Main-Taunus-Kreises wurden in der letzten Woche tagesdurchschnittlich sechs Corona-Patienten stationär behandelt. Am heutigen Montag sind nach Angaben von Michael Cyriax noch sechs weitere Patienten dazu gekommen. Somit werden insgesamt 12 Corona-Patienten in Krankenhäusern behandelt, von denen jedoch bislang keiner beatmet werden müsse.

Diese Regelungen gelten:

Der Landkreis setzt weiter auf die Einsicht und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden soll die Beachtung der Regelungen stärker kontrolliert werden.

Befristet bis zum 31. Oktober 2020 wird es einige schärfere Maßnahmen im Main-Taunus-Kreis geben. Die wichtigsten:

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes
  • Alltagsmaske für Gäste in Gaststätten, am Tisch kann die Maske ausgezogen werden
  • Sperrstunde für Gastronomie und Bars ab 23:00 Uhr
  • Private Feiern in geschlossenen Räumen mit maximal 25 Teilnehmern
  • Pflegekräfte in Einrichtungen müssen eine Alltagsmaske zu tragen.

Weitere Details werden bald in der Allgemeinverfügung des Main-Taunus-Kreises bekanntgegeben.