BYC-NewsUnterhaltung & MedienChristian Ulmen hat einstweilige Verfügung eingereicht

Christian Ulmen hat einstweilige Verfügung eingereicht

Juristische Offensive: Christian Ulmen wehrt sich gegen „Spiegel“-Berichte

Der Schauspieler Christian Ulmen hat im anhaltenden Konflikt mit seiner Ex-Frau Collien Fernandes die angekündigten rechtlichen Konsequenzen gezogen. Sein Rechtsbeistand reichte am Dienstag, den 31. März 2026, einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ beim Landgericht Hamburg ein. Hintergrund ist die Berichterstattung des Magazins über Vorwürfe der digitalen Gewalt und Nachstellung, die Fernandes gegen ihren ehemaligen Partner erhebt. Das Verfahren Christian Ulmen gegen Spiegel zielt darauf ab, bestimmte Darstellungen und Verdachtsäußerungen zu untersagen, die Ulmen als kreditschädigend und faktisch falsch einstuft.

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Die drei Kernpunkte des Verfügungsantrags

Der Antrag richtet sich im Detail gegen drei wesentliche Aspekte der medialen Aufarbeitung. Ulmen fordert das Unterlassen von Äußerungen, die den Verdacht erwecken, er habe Deepfake-Videos mit pornografischen Inhalten von Fernandes erstellt oder verbreitet. Ein zweiter Punkt betrifft Schilderungen über angebliche körperliche Übergriffe und schwere Bedrohungen, die laut Ulmens Anwalt jeglicher Grundlage entbehren. Drittens wendet sich das Verfahren Christian Ulmen gegen Spiegel gegen die Darstellung eines Gerichtstermins auf Mallorca im März 2026. Das Magazin soll suggeriert haben, Ulmen sei unentschuldigt ferngeblieben, ohne zu erwähnen, dass der Termin bereits aufgehoben war und er keine Ladung erhalten hatte.

Aktueller Stand der Ermittlungen

Während das zivilrechtliche Verfahren Christian Ulmen gegen Spiegel in Hamburg läuft, haben sich auch auf strafrechtlicher Ebene neue Entwicklungen ergeben. Die spanische Staatsanwaltschaft in Palma de Mallorca hat das dortige Verfahren Ende März 2026 für weitgehend unzuständig erklärt und die Ermittlungen nach Deutschland übertragen. Hier führt nun die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Untersuchungen wegen des Verdachts der Nachstellung fort. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nahm den Fall zudem zum Anlass, eine Gesetzesinitiative gegen sexualisierte Deepfakes anzukündigen. Für Christian Ulmen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung; er bestreitet sämtliche Anschuldigungen seiner Ex-Frau entschieden.

Weiterer Fortgang vor dem Landgericht

Das Landgericht Hamburg hat dem „Spiegel“-Verlag eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Da es sich um ein komplexes Verfahren der Verdachtsberichterstattung handelt, ist eine Entscheidung über die einstweilige Verfügung nicht vor Ablauf der kommenden Woche zu erwarten. Die Gerichte müssen hierbei zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz des prominenten Beschuldigten abwägen. Das Ergebnis dieses Eilverfahrens wird maßgeblich dafür sein, in welchem Umfang die Medien künftig über die Details des Falls Fernandes/Ulmen berichten dürfen.

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