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Frankfurt am Main: Wer ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit zahlen soll, ärgert sich. Schnell verschwindet der Bescheid in der Ablage – und die Angelegenheit wird vergessen. In solchen Fällen landet der Vorgang beim Sachgebiet Vollstreckung im Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt, das sich darum kümmert, dass das Geld doch noch fließt. Mit einem neuen Verfahren wird es jetzt den Bürgerinnen und Bürgern einfacher gemacht, rückständige Forderungen zu begleichen. Dabei wird ein individueller Barcode auf die Zahlungsaufforderungen aufgedruckt, die das Kassen- und Steueramt im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens verschickt.


Scannen und bezahlen

Zahlungspflichtige können den unteren Teil des Schreibens mit dem Barcode abtrennen, diesen in über 10.000 deutschen Einzelhandelsfilialen, zum Beispiel bei Rewe, Penny, Toom, DM und Rossmann, vom Kassenpersonal scannen lassen und dort den Forderungsbetrag zugunsten der Stadtverwaltung mit dem täglichen Einkauf bar und anonym bezahlen. Es besteht somit ein flächendeckendes Zahlungsnetzwerk.

„Zahlungsaufforderungen bekommt niemand gerne“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Mit dem neuen Verfahren wollen wir es den Bürger:innen aber so leicht wie möglich machen, ausstehende Beträge zu bezahlen. Damit nutzen wir die Möglichkeiten, die uns die Digitalisierung bietet.“

Entwickelt wurde diese Dienstleistung von der Berliner Firma viafintech GmbH

Zur Verhütung von Geldwäsche sind Zahlungen auf einen Betrag bis 999 Euro begrenzt. Der Barcode ist 14 Tage ab Datum der Zahlungsaufforderung gültig. Die beim Einzelhandelsunternehmen gezahlten Beträge werden über die GRENKE Bank AG an das Kassen- und Steueramt abgeführt. Das Sachgebiet Vollstreckung erhält unmittelbar nach Abschluss des Zahlungsvorgangs eine automatische Zahlungseingangsbestätigung. Eine fehlerhafte Bearbeitung ist somit ausgeschlossen. Zahlungsausfälle oder Betrug sind nicht möglich.

Die Zahlungsaufforderungen mit Barcode enthalten eine kurze Anleitung, wie dieser genutzt werden kann. Ein Beiblatt mit Hinweisen in den gebräuchlichsten Fremdsprachen soll folgen. Angesichts knapper Papierressourcen wird darauf zunächst noch verzichtet.