Das Bürgergeld wird abgeschafft. Nach dem Kabinettsbeschluss soll die neue Grundsicherung ab Juli deutlich strengere Sanktionen vorsehen. Wer Pflichten verletzt oder Termine schwänzt, muss mit empfindlichen Kürzungen rechnen.
Jetzt ist der Weg frei für die Reform der sozialen Sicherung: Das Bundeskabinett hat der Abschaffung des Bürgergeldes zugestimmt. Künftig trägt die Leistung den Namen Grundsicherung. Bereits am Dienstag hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den entsprechenden Gesetzentwurf unterzeichnet. Im Januar soll er in den Bundestag eingebracht werden, das Inkrafttreten ist für den 1. Juli geplant.
Das ändert sich bei der Grundsicherung
Mit der Reform verschärft die Bundesregierung die Regeln für Leistungsbezieher deutlich:
- Neuer Name: Das Bürgergeld wird in Grundsicherung umbenannt.
- Härtere Sanktionen: Wer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt – etwa keine Bewerbungen schreibt oder Fortbildungen abbricht – dem wird die monatliche Leistung künftig um 30 Prozent gekürzt. Bisher lag die Kürzung bei maximal zehn Prozent.
- Dauer der Kürzung: Die Sanktion gilt für drei Monate. Für Alleinstehende bedeutet das eine Kürzung von derzeit 563 Euro monatlich.
Besonders umstritten war bis zuletzt der Umgang mit sogenannten Terminverweigerern. Der ursprüngliche Plan sieht vor: Wer drei Einladungen des Jobcenters unbegründet versäumt, dem kann sowohl die gesamte Geldleistung als auch die Mietzahlung gestrichen werden.
Letzte Anhörung vor kompletter Streichung
Ganz so einfach ist die Totalsanktion jedoch nicht. Vor der vollständigen Streichung muss das Jobcenter einen letzten Kontaktversuch unternehmen. Diese Regelung hatte für politischen Streit gesorgt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) befürchtete, dass sich Leistungsbezieher absichtlich der Erreichbarkeit entziehen könnten.
Das Arbeitsministerium spricht von einem Missverständnis. Im Gesetz wurde nun klargestellt, dass eine „Gelegenheit zur persönlichen Anhörung“ zwingend vorgesehen ist. Das bedeutet: Der Jobcenter-Mitarbeiter muss den Betroffenen anrufen oder persönlich aufsuchen. Ist der Leistungsempfänger nicht erreichbar, kann die Zahlung dennoch eingestellt werden.
Verschärfungen auch bei Arbeitsverweigerung
Nachgeschärft wurden zudem die Regeln für Arbeitsverweigerer. Künftig reicht nicht mehr nur die Ablehnung eines konkreten Jobangebots. Auch konsequent ablehnendes Verhalten im Bewerbungsgespräch kann als Verweigerung gewertet werden. In diesem Fall droht eine vollständige Kürzung der Geldleistung, die Mietkosten bleiben jedoch weiterhin abgesichert.
Wenige Sanktionen trotz schärferer Regeln
Trotz der angekündigten Härte werden Sanktionen in der Praxis nur selten verhängt. Nach Angaben aus Regierungskreisen wurden in diesem Jahr von knapp vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern lediglich rund 30.000 Personen sanktioniert. Experten erwarten auch unter den neuen Regeln keinen drastischen Anstieg.
Aus dem Kanzleramt heißt es dennoch: „Die Grundsicherung wird schärfer als Hartz IV je war.“ Die SPD widerspricht dieser Darstellung. Arbeitsministerin Bas betont weiterhin: „Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten.“ Sanktionen träfen ausschließlich diejenigen, die sich konsequent verweigern.
Kaum Spielraum im Bundestag
Politisch gilt die Reform weitgehend als gesetzt. Die Union kündigte an, in den parlamentarischen Beratungen keine weiteren Aufweichungen mitzutragen. Auch die SPD sieht lediglich Spielraum für kleinere Anpassungen. Zusätzliche Verschärfungen gelten damit als ausgeschlossen.
Mit der geplanten Einführung zum 1. Juli markiert die Grundsicherung einen tiefgreifenden Kurswechsel in der deutschen Arbeitsmarktpolitik – mit klarer Botschaft: Fördern ja, aber Fordern deutlich strenger als bisher.




