Stellen gemeinsam das neue Gesetz vor: Ministerpräsident Schweitzer, Innenminister Ebling und LBKI Eisenhauer. | Foto: STK RLP/Jülich

Der Krieg in der Ukraine, zunehmende Wald- und Vegetationsbrände sowie die verheerende Flutkatastrophe von Juli 2021 haben Rheinland-Pfalz stark getroffen. Diese Ereignisse verdeutlichen die Notwendigkeit, den Bevölkerungsschutz und den Katastrophenschutz im Land grundlegend zu überdenken und zu verbessern. Die Landesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um das Katastrophenschutzsystem krisenfest zu machen.

Vorstellung des neuen Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes

Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling präsentierten den Regierungsentwurf für ein neues Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz. Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Enquete-Kommission des Landtags sowie der Expertise von Fachleuten aus dem Brand- und Katastrophenschutz. Ziel ist es, dieses Gesetz als eine der Säulen der Neustrukturierung des Katastrophenschutzes zu etablieren.

Erhöhung der Finanzmittel und moderne Ausstattung

Im Rahmen des neuen Haushaltsentwurfs werden die Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz erheblich gesteigert – von 95 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 auf 142 Millionen Euro für 2025/2026. Dies ermöglicht die Anschaffung moderner Einsatzmittel, darunter neue Polizeihubschrauber und Tanklöschfahrzeuge, die speziell für Waldbrände und schwieriges Gelände geeignet sind.

Stärkung der kommunalen Strukturen

Die Zuständigkeit für den Brandschutz und Katastrophenschutz liegt weiterhin bei den kommunalen Aufgabenträgern, die durch das Land gestärkt und unterstützt werden sollen. Eine zentrale Maßnahme ist die Gründung des neuen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz, das ab 1. Januar 2025 mit einem Lagezentrum rund um die Uhr in Betrieb sein wird.

Einführung des Zwei-Stabs-Modells und neuer Begriffsdefinitionen

Ein neues Zwei-Stabs-Modell wird verbindlich vorgeschrieben: Neben der Technischen Einsatzleitung soll ein Verwaltungsstab organisatorische und rechtliche Fragen klären. Zudem werden die Begriffe des Großschadenereignisses und des Katastrophenfalls neu eingeführt, um den Katastrophenschutz besser zu definieren und die Ausrufung des Katastrophenfalls öffentlich zu machen.

Verbesserte Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte

Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie wird künftig als Landesamt geführt und ihre Kapazitäten zur Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte werden deutlich erhöht. Priorisiert werden dabei besonders wichtige Kurse, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

Pflicht zur Erstellung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen

Künftig müssen alle Verbandsgemeinden, Gemeinden und Landkreise regelmäßig Bedarfs- und Entwicklungspläne erstellen, um die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr sicherzustellen. Diese Pläne sollen Risiken und Gefahren konkret vor Ort in den Blick nehmen und dienen als Grundlage für Alarm- und Einsatzpläne.