Am 3. Dezember 2025 meldete eine Zeugin gegen 15:05 Uhr der Polizeiposten (PI) Bingen eine alkoholisiert wirkende Frau, die von einer Tankstelle in Bingen-Büdesheim mit ihrem PKW losgefahren sei. Beamte stellten den Wagen um 15:30 Uhr in der Hitchinstraße fest und führten eine Verkehrskontrolle durch. Bei der 60-jährigen Fahrerin fiel deutlicher Atemalkoholgeruch auf; ein vor-Ort-Test ergab 1,67 Promille.
Führerschein einbehalten, Weiterfahrt verboten
Die Polizei sicherte den Führerschein der Frau und untersagte die Weiterfahrt. Gegen sie wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) eingeleitet. Ab 1,1 Promille gilt das Fahren als Straftat mit absoluter Fahruntüchtigkeit, was hier klar überschritten liegt.
Geldstrafe, Punkte und MPU-Pflicht in Bingen
Bei 1,67 Promille drohen 2–3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate. Zusätzlich ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Als Ersttäterin könnte die Frau mit hohen Bußgeldern und einem Fahrverbot rechnen; genaue Sanktionen hängen von Gerichtsentscheid ab.
Promillegrenzen und Konsequenzen in Deutschland
Die Grenze von 0,5 Promille markiert Ordnungswidrigkeiten, ab 1,1 Promille Straftaten. Atemalkoholtests wie hier (ca. 0,8 mg/l entspricht 1,6 Promille Blutalkohol) dienen als Anhaltspunkt; Blutproben liefern finale Werte. Solche Fälle unterstreichen die Gefahren und harten Strafen für Alkohol am Steuer.
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