BYC-NewsBlaulicht BundesweitBewaffneter Mann am Hauptbahnhof in Bochum

Bewaffneter Mann am Hauptbahnhof in Bochum

Schreckschusswaffe griffbereit in der Beintasche – Bundespolizei stellt 30-Jährigen nach gefährlicher Beobachtung am Busbahnhof und leitet Ermittlungsverfahren ein

Bochum: Die frühen Morgenstunden des Ostersonntags, 5. April 2026, verliefen am Bochumer Hauptbahnhof alles andere als ruhig. Gegen 02:30 Uhr ging bei der Bundespolizei ein alarmierender Hinweis ein: Passanten hatten am angrenzenden Busbahnhof einen Mann beobachtet, der offensichtlich eine Schusswaffe bei sich führte. Die Zeugen gaben später an, den Verdächtigen zuvor in einem Taxi gesehen zu haben. Beim Aussteigen sei die Waffe deutlich sichtbar geworden, was sofort die Alarmkette in Gang setzte.

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Zugriff durch Bundes- und Landespolizei

Aufgrund der potenziellen Gefahrenlage koordinierten die Bundespolizei und die Landespolizei umgehend einen gemeinsamen Zugriff. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 30-jährigen guineischen Staatsangehörigen, der in Bochum wohnhaft ist. Die Einsatzkräfte konnten den Mann schnell unter Kontrolle bringen und einer Personendurchsuchung unterziehen. Dabei bestätigte sich der Verdacht beim Waffenfund am Bochumer Hauptbahnhof: In einer Oberschenkeltasche führte der Mann eine Schreckschusswaffe (PTB-Waffe) mit sich.

Patrone im Lauf – Kein Waffenschein

Bewaffneter mann am hauptbahnhof in bochum
Waffe

Die Untersuchung der sichergestellten Waffe offenbarte ein gefährliches Detail: Zwar befand sich kein Magazin in der Pistole, jedoch war bereits eine Patrone direkt in den Lauf eingeführt – die Waffe war somit unmittelbar einsatzbereit. Da der 30-Jährige den für das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit zwingend erforderlichen „Kleinen Waffenschein“ nicht vorlegen konnte, wurde die PTB-Waffe an Ort und Stelle beschlagnahmt.

Unglaubwürdige Ausrede und rechtliche Folgen

Nach erfolgter Belehrung durch die Beamten präsentierte der Tatverdächtige eine klassische Schutzbehauptung: Er gab an, die geladene Waffe erst unmittelbar vor dem Vorfall zufällig gefunden zu haben. Diese Aussage schützte ihn jedoch nicht vor den rechtlichen Konsequenzen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann zwar entlassen, die Bundespolizei leitete jedoch umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Waffenfund am Bochumer Hauptbahnhof unterstreicht die Notwendigkeit der ständigen Präsenz von Sicherheitskräften an zentralen Verkehrsknotenpunkten, insbesondere während der Nachtstunden an Feiertagswochenenden.

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