Im Mainzer Stadtgebiet kam es am Dienstag zu einer Welle von Betrugsversuchen durch falsche Polizeibeamte. Die Täter hatten es vor allem auf Menschen im Alter von über 80 Jahren abgesehen. In einem Fall gelang es ihnen, sich Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen und dort Schmuck sowie Bargeld im fünfstelligen Wert zu stehlen.
Täter geben sich als Polizei aus
Die Betrüger meldeten sich telefonisch bei den überwiegend älteren Personen und stellten sich beispielsweise als „Polizei vom Valenciaplatz“ oder unter einer ähnlichen Bezeichnung vor. Im weiteren Gespräch behaupteten sie, dass in der Nähe Einbrecher festgenommen worden seien.
Diese hätten eine Liste mit den Adressen der angerufenen Personen bei sich gehabt, so die erfundene Geschichte der Täter. Unter diesem Vorwand kündigten die falschen Polizeibeamten an, dass Polizeibeamte zu den Betroffenen nach Hause kommen müssten, um dort vorhandene Wertgegenstände zu überprüfen und „gegenüberzustellen“.
In den meisten Fällen erkannten die Angerufenen den Betrugsversuch. Sie beendeten die Gespräche und informierten anschließend Angehörige oder die Polizei.
Falsche Polizisten stehlen Schmuck und Bargeld
In einem Fall waren die Täter jedoch erfolgreich. Die Betroffenen gewährten den falschen Polizeibeamten Zutritt zu ihrer Wohnung.
Dort nahmen die Täter Schmuck und Bargeld an sich. Sie behaupteten, die Wertgegenstände im Polizeipräsidium Mainz überprüfen zu müssen. Nachdem sie diese mitgenommen hatten, kehrten sie erwartungsgemäß nicht mehr zurück. Der entstandene Schaden liegt im fünfstelligen Bereich.
Polizei warnt vor der Betrugsmasche
Die Polizei Mainz rät dazu, insbesondere mit älteren Angehörigen über die Vorgehensweise der Betrüger zu sprechen. Fremde Personen sollten nicht in die Wohnung gelassen werden. Wer Zweifel an einem Anruf oder einem angekündigten Polizeieinsatz hat, sollte die Polizei kontaktieren – im Notfall über den Notruf 110.
Die Polizei weist darauf hin, dass sie niemals dazu auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zur „Überprüfung“ herauszugeben oder an Polizeibeamte zu übergeben.







