Bezugnehmend auf unsere Pressemeldung vom 21.06.2016 um 13:30 Uhr „Entwarnung: Amok-Alarm stellt sich als Fehlalarm heraus“, haben die weiterführenden Ermittlungen ergeben, dass es sich bei dem Amok-Fehlalarm vermutlich um eine bewusste Manipulation der Amokwarnanlage handelte.

Es wurden ein Ermittlungsverfahren gemäß § 145 StGB wegen Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln eingeleitet sowie weitere Ermittlungen aufgenommen. Wir prüfen derzeit zudem weiterhin, die Kosten für den entstandenen Einsatz in Rechnung zu stellen. (Polizei Mainz)


21.06.2018:

Eine Mitarbeiterin des Förderschulzentrum in der Ellerbachstraße 17 in Bad Kreuznach meldet der Polizei um 12:12 Uhr einen Amok-Alarm.

Wie in solchen Situationen vorgesehen, schließen sich die Mitarbeiter des Förderschulzentrums mit den Kindern ein. Sondereinheiten der Polizei durchsuchen alle Räumlichkeiten sowie das umliegende Gelände. Ebenso sind Polizeihubschrauber im Einsatz.

Bei den Durchsuchungen werden keine Auffälligkeiten festgestellt, der Schulbetrieb der Förderschule im gleichen Gebäudekomplex verläuft normal. Zudem gehen keine weiteren Notrufe ein. Gegen 13:30 Uhr sind die Durchsuchungen beendet und es kann Entwarnung gegeben werden.

Die Ursache der Alarmauslösung steht noch nicht fest. Vermutlich handelt es sich um einen technischen Defekt.

Für besorgte Eltern hat die Schule ein Kontakttelefon eingerichtet: 0671-29844511.