Airport, Flughafen | Quelle: pixabay.com

Mit den bevorstehenden Osterferien rückt für viele die Reisezeit näher. Sonnige Urlaubsziele sind nur wenige Stunden Flugzeit entfernt. Doch nichts ist ärgerlicher, als wenn eine geplante Urlaubsreise aufgrund von Flugverspätungen oder -ausfällen ins Stocken gerät. Kürzlich sorgten Streiks an zahlreichen Flughäfen für Verärgerung bei den betroffenen Passagieren, und weitere Streiks zu Beginn der Osterferien sind nicht ausgeschlossen. Die ADAC Juristen klären auf, ab wann Flugpassagiere Anspruch auf Entschädigung haben und welche Schritte zu unternehmen sind.

Ausgleichszahlungen und Ausnahmen bei Flugannullierungen

Gemäß der Fluggastrechteverordnung haben Passagiere, deren Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird, Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro für Flüge bis 1500 Kilometer, 400 Euro für Strecken bis zu 3500 Kilometer und 600 Euro für Flüge über 3500 Kilometer. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Zielflughafen mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht wird. Allerdings kann der Anspruch entfallen, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände geltend machen kann.

Rechte und Optionen von Fluggästen bei Flugverspätungen und -annullierungen

Neben der pauschalen Ausgleichszahlung haben Fluggäste auch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen. „Wer dennoch seine Reise antreten möchte, kann von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen“, erklärt ADAC Reiserechtsexpertin Ellen Stamer. Sollte sich ein Passagier bereits am Flughafen befinden und dort auf eine alternative Flugmöglichkeit warten müssen, ist die Airline verpflichtet, Essen und Getränke zur Verfügung zu stellen. Falls die alternative Flugmöglichkeit erst am nächsten Tag verfügbar ist, muss die Airline außerdem eine Hotelübernachtung und die Beförderung dorthin organisieren. Es kann vorkommen, dass die Airline diese Leistungen nicht automatisch anbietet. In solchen Fällen dürfen sich die Passagiere selbst darum kümmern, wobei die Kosten von der Fluggesellschaft getragen werden müssen – sie werden später erstattet. „Es ist wichtig, alle Belege als Nachweis aufzubewahren“, betont Stamer.

Empfohlenes Verhalten bei Flugverspätungen oder -annullierungen

Die ADAC Juristen empfehlen folgendes Verhalten am Flughafen: Sobald eine Verspätung oder Annullierung bekannt wird, sollten Passagiere sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline melden, um Informationen einzuholen und sich den Grund sowie die voraussichtliche Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Flügen im Rahmen einer Pauschalreise ist es ratsam, sich umgehend an den Reiseveranstalter zu wenden.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Passagiere

Um Passagieren eine schnelle und unkomplizierte Hilfe zu bieten, hat der ADAC den Entschädigungsrechner entwickelt. Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte überprüfen und geltend machen: entweder selbstständig mithilfe des ADAC Musterbriefs oder mit Unterstützung des ADAC Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Hierfür werden lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer benötigt. Die Entschädigung kann bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.