Außengastronomie Mainz 2026 – Das Mainzer Nachtleben bekommt ein deutliches Upgrade: Die Landeshauptstadt hat entschieden, die erweiterten Öffnungszeiten für die Außengastronomie in der Altstadt und Neustadt für das Jahr 2026 massiv auszudehnen. Ab Ende April dürfen Gäste am Wochenende bis Mitternacht unter freiem Himmel bewirten – und das erstmals über eine volle sechsmonatige Saison.
Längere Nächte in Altstadt und Neustadt
Die neue Allgemeinverfügung gilt vom 30. April bis einschließlich 31. Oktober 2026. An Freitagen, Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen wird die Sperrstunde für die Außenbewirtung von 22:00 Uhr auf 24:00 Uhr verschoben.
Nach einem erfolgreichen Testlauf im Vorjahr reagiert die Stadt damit auf das positive Echo von Bürgern und Gastronomen. Oberbürgermeister Nino Haase betont, dass man der „sommerlichen urbanen Atmosphäre“ Rechnung tragen wolle, während gleichzeitig faire Regeln für die Nachtruhe der Anwohner gelten.
Außengastronomie Mainz – Expansion in weitere Stadtteile möglich
Das Modell sorgt über die Stadtgrenzen von Alt- und Neustadt hinaus für Interesse. So hat der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim bereits angefragt, ob die Regelung ausgeweitet werden kann. Die Stadtverwaltung zeigt sich hierfür ausdrücklich offen, sofern die Initiative aus den jeweiligen Ortsbeiräten kommt.
Die Spielregeln: Lärmschutz bleibt Priorität
Trotz der verlängerten Zeiten müssen Gastronomen strenge Auflagen erfüllen, um das Miteinander mit der Nachbarschaft zu sichern. Ab 22:00 Uhr gilt:
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Musikverbot: Keine Beschallung oder TV-Übertragungen im Außenbereich.
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Schließpflicht: Fenster und Türen der Lokale müssen geschlossen bleiben.
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Eigenüberwachung: Die Betriebe sind selbst für die Einhaltung der Lärmpegel verantwortlich.
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Konsequenzen: Bei wiederholten Verstößen droht der sofortige Widerruf der Genehmigung für den betroffenen Betrieb.
Was Gastronomen jetzt wissen müssen
Bereits bestehende Einzelausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit, sofern sie vorteilhaftere Regelungen enthalten. Wichtig für Mainzer Veranstalter: Die neue Regelung gilt ausschließlich für die klassische Außengastronomie. Volksfeste, Messen oder andere Großveranstaltungen sind von dieser Allgemeinverfügung nicht betroffen.




